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SN:Kreisverband/Chemnitz/GO-Vorstand-2016

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Dies ist die Geschäftsordnung des am 18.06.2016 gewählten Vorstandes der Piratenpartei Kreisverband Chemnitz und regelt dessen Geschäfte. Sie ist in der Vorstandssitzung am 07.07.2016 einstimmig beschlossen worden.


§ 1 Allgemeines

1. 1 Der Vorstand hat die Aufgabe, den Mitgliedern des Kreisverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen.

2 Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.


2. 1 Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.

2 Die Vorstandsmitgliedern übertragenen Aufgaben werden von den anderen Vorstandsmitgliedern respektiert.

3 Aufgabenübertragungen erfolgen nach Rücksprache mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern.


3. 1 Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinsam schuld.


§ 2 Vorstand

Der Vorstand des Kreisverbandes Chemnitz besteht aus folgenden Mitgliedern:

  1. Vorsitzender: Paul Werner
  2. stellvertretender Vorsitzender: Robert Lutz
  3. Schatzmeister: Kristin Knobloch
  4. Generalsekretär: Moritz Grosch
  5. Beisitzerin: Sandra Willer
  6. Beisitzer: Thomas Lörinczy
  7. Beisitzer: Ben Franke


§ 3 Beschlussfassung

1. 1 Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren mit absoluter Mehrheit gefasst.

2 Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

3 Beschlüsse per Umlaufverfahren werden per E-Mail abgestimmt.

4 Abstimmungen im Umlaufverfahren enden, wenn die entscheidende Mehrheit erreicht ist und bis zum Ende des übernächsten Tages kein Veto eingelegt wird, spätestens aber bei der nächsten regulären Vorstandssitzung.

5 Umlaufbeschlüsse werden zur nächsten regulären Vorstandssitzung besprochen, ggf. zuende abgestimmt und im Protokoll vermerkt.


2. 1 Anträge zur Erstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit der jeweils gültigen Bundesreisekostenordnung stehen und denen ein Vorstandsbeschluss zu Grunde liegt, sind genehmigt.

2 Ein Vorstandsbeschluss über die Erstattung bereits angefallener Reisekosten soll nur im Ausnahmefall gefasst werden.


3. 1 Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht, sofern es die Finanz- bzw. Rechtslage erfordert oder ein übergeordneter Schatzmeister dies fordert.

2 Das Veto kann auch gegen bereits gefasste Beschlüsse eingelegt werden.

3 Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung seines Veto-Rechts per E-Mail anzeigen.

4 Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung vermerkt werden.

5 Der Schatzmeister kann sein Veto-Recht an ein Vorstandsmitglied delegieren.


4. 1 Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern die absolute Mehrheit und müssen auf der im Vorfeld angekündigten TO angezeigt werden.


5. 1 An Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen.

2 Der Betroffene hat dies dem Vorstand unaufgefordert vor Beginn der Abstimmung mitzuteilen.

3 Über die persönliche Betroffenheit entscheidet der Vorstand.

4 Bei Stimmgleichheit wird von Betroffenheit ausgegangen.


§ 4 Antragsrecht

1. 1 Anträge an den Kreisvorstand können per E-Mail an chemnitz@piraten-sachsen.de, an vorstand@piraten-chemnitz.de oder während einer Vorstandssitzung von jedem Anwesenden gestellt werden.

2 Umlaufbeschlüsse dürfen ein Finanzvolumen von 500,00 € nicht überschreiten.

3 Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf der Chemnitzer Mailingliste veröffentlicht.

4 Anträge werden auf Wunsch des Antragstellers anonymisiert veröffentlicht und behandelt.

5 Anträge oder Änderungen zu Anträgen, welche erst zur Vorstandsitzung eingehen, können behandelt werden wenn mehr als zwei Drittel der anwesenden Vorstandsmitglieder für die Zulassung des (geänderten) Antrags stimmen.

6 Über abgeänderte oder zusätzlichen Anträge sind die Mitglieder des KV unverzüglich per Textform zu informieren.


2. 1 Jedes Mitglied ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt.

2 Anträge von Nichtmitgliedern können eingereicht und vom Vorstand als Antragsteller übernommen werden.

3 Alle Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen.

4 Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.

5 Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller zu begründen.

6 Der Vorstand kann die Behandlung von nicht ordentlich eingereichten bzw. formulierten Anträgen mit Begründung ablehnen.


3. 1 Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vorher per Umlaufbeschluss entschieden.


§ 5 Vorstandssitzungen

1. 1 Die Vorstandssitzungen finden mindestens monatlich statt.

2 Die Vorstandssitzungen können persönlich, über Mumble (bevorzugt: Server NRW, Bereich Gliederungen - Sachsen) oder mittels anderer Telekommunikationsmittel stattfinden; auch in Kombination.

3 Die Vorstandssitzungen sollen nach Möglichkeit für Nichtanwesende durch Mumblestream, mindestens aber über verkündetes Live-Protokoll geöffnet werden.


2. 1 Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied satzungsgemäß einberufen.


3. 1 Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder teilnehmen.

2 Ein nicht an der Sitzung teilnehmendes Vorstandsmitglied zählt bei Beschlüssen als nicht abgestimmt, sofern keine anderweitige eindeutige Meinungsbekundung stattfand.


4. 1 Wenn der Vorstand zu Beginn der Sitzung keinen anderen Sitzungsleiter bestimmt, leitet der Vorsitzende die Sitzung, bei Abwesenheit dessen Stellvertreter.

2 Der Vorsitzende kann die Sitzungsleitung an andere anwesende Vorstandsmitglieder delegieren.


5. 1 Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.

2 In begründeten Fällen können Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

3 Gäste erhalten Rederecht.

4 Die Sitzungsleitung kann Gästen begründet das Rederecht einschränken oder entziehen.


6. 1 Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses so bald wie möglich im Wiki.

2 Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll kenntlich gemacht.

3 Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden dem Generalsekretär übergeben und von ihm unter Verschluss gelagert.


§ 6 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff und Sicherung

1. 1 Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben nur der Generalsekretär und der Schatzmeister.


2. 1 Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern der Piratenpartei Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, sofern dies erforderlich ist.

2 Dieser Zugriff ist an eine aktuelle Datenschutzverpflichtung und die erfolgreich absolvierte Datenschutzschulung gebunden und wird auf ausgewählte Daten beschränkt.


3. 1 Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.

2 Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.

3 Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.


4. 1 Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.


§ 7 Verantwortungsbereiche

Die Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
1. Vorsitzender - Paul Werner

  1. offizielle Vertretung des Vorstandes
  2. Hauptansprechpartner
  3. Mitgliederpflege
  4. Ehrungen
  5. IT
  6. Mailanfragen beantworten
  7. Vorbereitung von Sitzungen
  8. Aufgabentracking
  9. Verträge und Versicherungen*
  10. Betreuung HSG Liste + Weiterleitung der Mails und Orgahilfe bei Veranstaltungen der HSG
  11. Presse


2. stellvertretender Vorsitzender - Robert Lutz

  1. offizielle Vertretung des Vorstandes
  2. Hauptansprechpartner
  3. Büroorgansiation, Belegung
  4. Brief- und Paketeingang
  5. Kontaktpflege zu anderen Vereinen & Verbänden
  6. Vorbereitung von Sitzungen
  7. Veranstaltungsorganisation


3. Schatzmeister - Kristin Knobloch

  1. Finanzen und Buchhaltung
  2. Aufbewahrung wichtiger Dokumente
  3. Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
  4. Verträge und Versicherungen
  5. Schlüsselverwaltung
  6. Brief- und Paketeingang

Der Schatzmeister ist berechtigt, Zahlungen an den Kreisverband gegen seine alleinige Quittung in Empfang zu nehmen.


4. Generalsekretär - Moritz Grosch

  1. Erfassung und Verwaltung von Mitgliederdaten
  2. Aufbewahrung wichtiger Dokumente
  3. IT
  4. Veranstaltungsorganisation
  5. Schlüsselverwaltung
  6. Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
  7. Aufgabentracking

5. Beisitzende - Sandra Willer

  1. Mailanfragen beantworten
  2. Betreuung HSG Liste + Weiterleitung der Mails und Orgahilfe bei Veranstaltungen der HSG
  3. Ehrungen
  4. Mitgliederpflege

6. Beisitzender - Thomas Lörinczy

  1. Social Media
  2. Kontaktpflege zu anderen Vereinen & Verbänden
  3. Presse

7. Beisitzender - Ben Franke

  1. Social Media
  2. Finanzen und Buchhaltung
  3. Büroorgansiation, Belegung


§ 8 Delegationen, Beauftragungen und Bevollmächtigung

1. 1 Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren.

2 Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss.


2. 1 Der Kreisvorstand schreibt Posten für langfristig Beauftragte aus.

2 Die Beauftragten sind gegenüber dem Kreisvorstand rechenschaftspflichtig.

3 Die Dauer der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe.

4 Der Kreisvorstand kann eine Beauftragung jederzeit durch Vorstandsbeschluss widerrufen.


3. 1 Der Vorstand kann beschließen, andere Piraten zeitlich befristet zu bevollmächtigen, für den Kreisverband zu handeln.

2 Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.


§ 9 Finanzielle Verfügungsberechtigungen

1 Einsicht auf die Bankkonten des Kreisverbands Chemnitz erhalten der Vorsitzende und Schatzmeister durch Zugang zum Onlinebanking.

2 Jeweils einzelverfügungsberechtigt sind der Vorsitzende und Schatzmeister.

3 Der stellvertretende Vorsitzende, der Generalsekretär und die Beisitzenden verzichten derzeit auf ihr Recht zur Konteneinsicht.

4 Über die Höhe von Verfügungslimits und die Ausgabe von girocards entscheidet der Schatzmeister.


§ 10 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1. 1 Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 07.07.2016 in Kraft.