HE:Kreisverband Wetterau/Kreisparteitag 2016/SÄA
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SÄA-01: Einberufung des Kreisvorstandes
Einberufung des Kreisvorstandes
Betrifft
Wetterau / §16
Art der Änderung
Der Kreisparteitag möge die Änderung von §16 beschließen
Bisherige Fassung
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderem Vorstandsmitglied, regelmäßig einmal im Monat oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung: 1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband
einberufen.Neue Fassung
Die Sitzungen des Kreisvorstandes werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle von einem anderem Vorstandsmitglied, regelmäßig einmal im Quartal oder nach Bedarf oder auf Verlangen unter Begründung: 1. von einem Drittel der Mitgliedern des Kreisvorstandes 2. von einem Ortsverband
einberufen.Begründung
- Das bedeutet nicht, dass die Vorstandssitzungen nicht weiter monatlich stattfinden können, sondern nur, dass es nicht sein muss.
Antragsteller
Viktoria Klaus