Verfahrensverzeichnis SMV - Einstellen von Anträgen
Öffentliches Verfahrensverzeichnis: SMV – Einstellung von Abstimmungen
Version: 3.0
Versionsdatum: 02.04.2016
Laufende Aktualisierung durch den Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes
Aktualisierungsdatum: 02.04.2016
Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle
Piratenpartei Landesverband Sachsen
Könneritzer Str. 25
01067 Dresden
Der Landesvorstand besteht aus folgenden Personen
Vorsitzender: Michael Bauschke
Stellvertretender Vorsitzender: Robert Lutz
Generalsekretär: Marcel Ritschel
Schatzmeister: Andreas Roth
Politischer Geschäftsführer: Mark Neis
Beisitzer: Jens Bekersch
Beisitzer: Moritz Grosch
Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Die Abstimmung über eingereichte Textvorlagen ist der eigentliche Betriebszweck der ständigen Mitgliederversammlung. Die Software soll den akkreditierten Mitgliedern ermöglichen, online von einem selbst gewählten Aufenthaltsort und zu einer selbst gewählten Zeit an der parteiinternen Willensbildung mitzuwirken.
Die zur Abstimmung gestellten Texte werden von den akkreditierten Mitgliedern selbst eingegeben.
Die Daten werden im Rahmen einer Datenübermittlung an den Betriebsserver des Partnerunternehmens weitergeleitet. Die Daten werden im Rahmen einer verschlüsselten Verbindung übertragen.
Betroffene Personengruppen und diesbezügliche Daten/Datenkategorien
Betroffen sind in der ständigen Mitgliederversammlung akkreditierte Mitglieder der Piratenpartei Landesverband Sachsen.
An Daten werden verarbeitet: Alle Daten der politischen Willensbildung, die vom Mitglied selbst als Abstimmungsvorlage eingegeben werden.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
- Die Abstimmungsvorlagen sind öffentlich sichtbar; dies entspricht der Praxis von Präsenzparteitagen - auch dort sind alle eingereichten Anträge vorab veröffentlicht, so dass die Teilnehmer eines Parteitages sich vorbereiten und ggf. für eine Akkreditierung entscheiden können.
- Nur für akkreditierte Mitglieder der ständigen Mitgliederversammlung sichtbar sind die zugeordneten personenbezogenen Daten.
- Sämtliche in der ständigen Mitgliederversammlung eingegebenen Daten sind für das Partnerunternehmen, dem der Betrieb des Systems obliegt, einsehbar.
Regelfristen für die Löschung der Daten
Eine Löschung von Abstimmungsdaten aus der ständigen Mitgliederversammlung ist nicht vorgesehen, da die Abstimmungen nachvollziehbar zu sein haben. Zudem stellt die Abstimmungshistorie die Dokumentation des Verlaufes der politischen Arbeit und Willensbildung unserer Partei dar und ist Bestandteil des Nachweises der Parteieigenschaft im Zuge der Zulassung zu öffentlichen Wahlen.
Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Die Piratenpartei Landesverband Sachsen beabsichtigt keine Weitergabe von Daten ins Ausland.