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NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/PP004.0
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Version vom 28. April 2016, 18:35 Uhr von imported>MacGyver1977
| Antragsübersicht | |||
| Antragstyp: | Positionspapier | Antragsnummer: | PP004.0 |
| Antragsteller: |
Orangebay |
Einreichungsdatum: |
|
| Autor: | Orangebay, T.eq | letzte Änderung: | 28.04.2016 18:35:29 UTC von imported>MacGyver1977 |
| Antragsgruppe: | Inneres und Justiz | Abstimmungsergebnis: | |
| Antrag | |
| Antragstitel: | Sichere Kommunikation legalisieren |
| Antragstext: | |
| Die Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass Telekommunikationsanbieter ihren Kunden sichere Kommunikation anbieten dürfen. | |
| Antragsbegründung: | |
| Wenn Telekommunikationsanbietern ihren Kunden eine verschlüsselte Kommunikation anbieten, sind sie dazu verpflichtet diese für die Polizei und Sicherheitsbehörden zu entschlüsseln (geregelt für Deutschland in § 8 Absatz 3 Telekommunikations-Überwachungsverordnung).
Um eine möglichst große Verbreitung von sicherer Kommunikation zu erreichen, sollten TK-Anbieter Menschen und Unternehmen dabei unterstützen dürfen, ihre Kommunikation vor Mißbrauch und Spionage zu schützen. | |
| Zusätzliche Angaben | |||
| Zusammenfassung des Antrags: | Telekommunikationsanbieter sollen ihren Kunden sichere Kommunikation anbieten dürfen, ohne das sie für Polizei und Sicherheitsbehörden Nachschlüssel bereithalten müssen. | ||
| Schlagworte: | TKÜ, Verschlüsselung, Kommunikation, Sicherheitsbehörden, E-Mail, Sicherheit, Privatheit, Datenschutz | ||