NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/6b 3

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Ist SÄA017
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. Nicht zur Wahl des Landesvorstands zugelassen sind:
-Mitglieder des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland
-Mitglieder einer Volksvertretung der Länder der Bundesrepublik Deutschland
-Mitglieder, die sich derzeit auf einer Liste zur Landtagswahl, Bundestagswahl oder Wahl des Europaparlaments befinden