NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/6b 3
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| Ist | SÄA017 |
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| (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. | (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. Nicht zur Wahl des Landesvorstands zugelassen sind:
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