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Satzungsänderung Streichung der Gründungsversammlung

Antragsnummer: 002
Satzungsänderungsantrag: Streichung der Gründungsversammlung als Organ
Eingereicht am 19.11.13
Antragsteller: Christian*Haas
Antrag: Der Kreisparteitag möge beschließen, dass § 2 Absatz 1 wie folgend geändert und § 2 Abs. 2 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Unterallgäu ersatzlos gestrichen wird.



Textänderungen in der Satzung

alt:


§ 2 – Organe des Kreisverbands
Organe des Kreisverbandes Unterallgäu-Memmingen sind der Kreisparteitag, der Vorstand und die Gründungsversammlung. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 16.12.2012.

neu:


§ 2 – Organe des Kreisverbands
Organe des Kreisverbandes Unterallgäu-Memmingen sind der Kreisparteitag und der Vorstand.


Begründung
Ihre Rechmäßigkeit bekam diese Satzung durch ihre Beschließung auf der Gründungsversammlung. Änderungen sind nicht rückwirkend gültig. Für die Rechtmäßigkeit dieser Satzung ist § 2 Absatz 2 daher nicht mehr nötig. Weiter ist die Gründungsversammlung selbst als Organ des Kreisverbandes nicht mehr von nöten und kann abgeschafft werden.