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HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Brombachtal
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Version vom 24. Juli 2013, 17:25 Uhr von imported>Badok (Die Seite wurde neu angelegt: „=Brombachtal= == Anzahl der genehmigten Plakate == 10 Stück == Wichtiges und Besonderes == '''Orte''', an denen '''keine Plakate''' aufgehängt werden dürfen…“)
Brombachtal
Anzahl der genehmigten Plakate
10 Stück
Wichtiges und Besonderes
Orte, an denen keine Plakate aufgehängt werden dürfen: -
Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen: -
Die Standard-Sachen
- Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden
- Die Plakate dürfen nicht befestigt werden an bzw. auf:
- Verkehrszeichen
- Öffentliche Gebäude
- Bushaltestellen
- Trafostationen
- Verteilerkästen
- Kinderspielplätzen
- Sammelcontainern
- Dreiecksinseln
- Mittelinseln
- Tropfen
- Grünanlagen
- Die Sicht auf solche Einrichtungen, auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
- Beschädigte Plakate sind umgehend zu ersetzen oder zu entfernen.
Von wann bis wann?
26.08-2013 - 22.09.2013