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Plakatiergenehmigung Info/00000472
Version vom 16. Juli 2013, 16:58 Uhr von imported>TomGun (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Plakatiergenehmigung Info |Bundesland=Niedersachsen |KommuneNI=Hemmingen |Behoerde_Ansprechpartner=Frau Malina |Behoerde_Telefon=0511-4103-142 |Behoerde_Anschri…“)
| Plakatiergenehmigung Details | |
| Bundesland | Niedersachsen |
|---|---|
| Kommune | Hemmingen |
| Kommunenkontakt |
Frau Malina |
| Piratenkontakt |
Thomas Gundelbacher |
| Genehmigungsdetails | |
| Beginn | 22. Jul. 2013 |
| Ende | 24. Sep. 2013 |
| Typen | Hohlkammer |
| Maximalanzahl | |
| Bemerkung |
Es sollte sichergestellt werden, dass durch die Anbringung von Wahlplakaten keine Verkehrsbehinderung oder Verkehrsgefährdung hervorgerufen wird. Um dies sicherzustellen, bitte ich Sie, nicht an Verkehrszeichen (auch Lichtsignalanlagen) und in Kreuzungsbereichen zu plakatieren! Darüber hinaus sollten die Plakate so angebracht werden, dass öffentliche Einrichtungen, insbesondere die gemeindlichen Anpflanzungen, nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. |
| Über diesen Eintrag | |
| Erhebungsdatum | 09. Jul. 2013 |
| Eintrag erfolgt durch | TomGun |