HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Erbach

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Erbach

Anzahl der genehmigten Plakate

Unbeschränkt

Wichtiges und Besonderes

Orte, an denen keine Plakate aufgehängt werden dürfen:

  • der Bahnhofsbereich
  • der Marktplatze
  • der Lustgarten einschließlich Mümlingpromenade und Mümlingbrücken
  • im Städtel
  • die Mümlingbrücke Brückenstraße
  • generell Grünanlagen

Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen:

  • Bäume
  • Schutzgeländer im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen

Die Standard-Sachen

  • Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden
  • Die Plakate dürfen nicht befestigt werden an bzw. auf:
    • Verkehrszeichen
    • Öffentliche Gebäude
    • Bushaltestellen
    • Trafostationen
    • Verteilerkästen
    • Kinderspielplätzen
    • Sammelcontainern
    • Dreiecksinseln
    • Mittelinseln
    • Tropfen
  • Die Sicht auf solche Einrichtungen, auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Beschädigte Plakate sind umgehend zu ersetzen oder zu entfernen.

Von wann bis wann?

15.08.2013 - 23.09.2013

Scan von dem Schreiben des Ordnungsamts

https://www.dropbox.com/s/1yvehsnof5vz7ua/Genehmigung_Erbach.pdf