HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Erbach
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Version vom 15. Juli 2013, 12:11 Uhr von imported>Badok (→Wichtiges und Besonderes)
Erbach
Anzahl der genehmigten Plakate
Unbeschränkt
Wichtiges und Besonderes
Orte, an denen keine Plakate aufgehängt werden dürfen:
- der Bahnhofsbereich
- der Marktplatze
- der Lustgarten einschließlich Mümlingpromenade und Mümlingbrücken
- im Städtel
- die Mümlingbrücke Brückenstraße
- generell Grünanlagen
Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen:
- Bäume
- Schutzgeländer im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen
Die Standard-Sachen
- Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden
- Die Plakate dürfen nicht befestigt werden an bzw. auf:
- Verkehrszeichen
- Öffentliche Gebäude
- Bushaltestellen
- Trafostationen
- Verteilerkästen
- Kinderspielplätzen
- Sammelcontainern
- Dreiecksinseln
- Mittelinseln
- Tropfen
- Die Sicht auf solche Einrichtungen, auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
- Beschädigte Plakate sind umgehend zu ersetzen oder zu entfernen.
Von wann bis wann?
15.08.2013 - 23.09.2013
Scan von dem Schreiben des Ordnungsamts
https://www.dropbox.com/s/1yvehsnof5vz7ua/Genehmigung_Erbach.pdf