Uebericht Volksinitiative
- Übersicht der Wahlprogramminhalte der verschiedenen Parteien zur Bundestagswahl zum Thema Volksentscheide
- FDP:
Wir wollen die Demokratie in unserem Land stärken und beleben. In einer gereiften Demokratie sollen die Bürger auch über Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung erhalten. Wir setzen uns für eine Öffnung und Stärkung der repräsentativen Demokratie ein. Dazu wollen wir mit der Einführung des Bürgerplenarverfahrens, eines fakultativen Gesetzesreferendums und der verfassungsrechtlichen Verankerung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden eine entsprechende Grundlage schaffen.
- SPD:
Wir wollen mehr Mitwirkungsrechte der Menschen bei der politischen Willensbildung. Das Regierungsprogramm 2013 – 2017 Dazu werden wir auf auch Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide einführen. Für die notwendige Mehrheit einer Grundgesetzänderung werden wir bei den anderen Fraktionen werben. Wir wollen mehr Menschen an der politischen Willensbildung teilhaben lassen und setzen uns dafür ein, dass Menschen, die unter umfassender Betreuung stehen, das Wahlrecht nicht automatisch entzogen wird.
- Grüne: Wir wollen ein neuartiges Planungsrecht für Infrastrukturgroßprojekte einführen. In diesen Verfahren haben Bürgerinnen und Bürger, aber auch Verbände die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und zu beteiligen. Wir setzen auf Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung auf jeder Stufe der Planungs- und Entscheidungsverfahren, gerade auch bei mehrjährigen Planungsprozessen. Die demokratische Mitwirkung muss über die Beteiligung an Planungsverfahren hinausgehen. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht nur bei Großprojekten die Möglichkeit haben, direkt abzustimmen. Wir streiten für die politische Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes, um Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksabstimmungen einzuführen und so die Demokratie zu stärken.
- Die Linke:
Wir wollen, dass endlich auch auf Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide mit niedrigen Zugangs-hürden sowie bürgerfreundlichen Abstimmungsbedingungen (Straßensammlung, Briefwahl u. a.) stattfinden können. Umfassende Informations- und Auskunftsrechte sollen eingeführt werden. Gesetzgebung und Regierungshandeln sollen durch Open Data für Bürgerinnen und Bürger transparent gemacht werden.
- Piraten:
Einführung eines dreistufigen Verfahrens bei Initiativen aus dem Volk:
1. Volksinitiative: • 100.000 Stimmberechtigte unterschreiben in freier Sammlung für einen Gesetzentwurf oder eine Vorlage zu einem anderen Gegenstand der politischen Willensbildung (z.B. Handlungsaufforderung an die Bundesregierung). • Vertreter der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung im Bundestag, im Bundesrat und in deren Ausschüssen. • Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden.
2. Volksbegehren: • Halten die Bundesregierung oder 1/3 der Mitglieder des Bundestages das Volksbegehren für grundgesetzwidrig, können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen. • Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es innerhalb von sechs Monaten mindestens eine Million, bei Grundgesetzänderungen mindestens zwei Millionen Stimmberechtigte unterzeichnet haben. Die Eintragung kann auf dem Amt und in freier Sammlung erfolgen.
3. Volksabstimmung: • Der Bundestag kann (ggf. mit Zustimmung des Bundesrates) eine eigene Vorlage beim Volksentscheid zur Abstimmung stellen. • Jeder Stimmberechtigte bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit den Stellungnahmen der Vertreter des Volksbegehrens sowie denen des Bundestages und Bundesrates. • Es entscheidet wie bei Wahlen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. • Gesetze, die der Zustimmung der Länder bedürfen, kommen zustande, wenn zusätzlich die Zahl der Bundesratsstimmen jener Länder, in denen eine zustimmende Mehrheit im Volksentscheid erreicht wurde, der im Bundesrat erforderlichen Mehrheit entspricht (bei Grundgesetzänderungen: 2/3-Mehrheit).
Fakultatives Referendum Hat ein Volksbegehren ein parlamentarisch zustande gekommenes, aber noch nicht gegengezeichnetes und vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz zum Gegenstand, so ist es zustande gekommen, wenn es 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von drei Monaten unterschreiben. Ein solches Gesetz kann nur vorbehaltlich einer Annahme in dem so beantragten Volksentscheid in Kraft treten.
Obligatorisches Referendum Die Übertragung von Hoheitsrechten (auf die EU oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen) sowie Grundgesetzänderungen bedürfen der Zustimmung durch einen Volksentscheid.
Spendentransparenz Analog zum Parteiengesetz sollen Spenden oberhalb einer Bagatellgrenze, die zu Gunsten einer Initiative erfolgen, zeitnah offengelegt werden.
Information Eine ausgewogene Information der Öffentlichkeit über die Inhalte von Volksbegehren und Volksentscheiden ist zu gewährleisten. Vor dem Volksentscheid erhält jeder Stimmberechtigte eine Informationsbroschüre, in der die Initiative, der Bundestag und der Bundesrat ihre Auffassungen erläutern. Zur Förderung der öffentlichen Diskussion und zur Informierung der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Volksentscheids erhält die Initiative eine staatliche Kostenerstattung.