NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/50
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IST:
(2) „Kreise“ im Sinne dieser Finanzordnung sind alle Landkreise, kreisfreien Städte und Städteregionen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
SOLL:
(2) „Kreise“ im Sinne dieser Finanzordnung sind alle Landkreise, kreisfreien Städte und Städteregionen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Begründung:
Der korrekte Begriff lautet nicht "Bundesland", sondern einfach "Land", wie es an anderen Stellen der Satzung auch gehandhabt ist.