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NDS:Verden/GO Vorstand

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Geschäftsordnung zu Vorstandssitzungen


1 Erster Abschnitt – Vorstandssitzungen


§1 Einladung zu Vorstandssitzungen


Der Termin und Ort für die nächste physische Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollanten veröffentlicht. Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung


Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder Antrag bedarf der Schriftform und benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen, aussagefähigen und endgültigen Antragstext. Der Antrag ist schriftlich an ein Vorstandsmitglied zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen. Die Einreichung eine Antrags ist auch per Brief oder Fax möglich. Alle eingegangenen Anträge werden vom Vorstand im Pad “Vorstandssitzung” gesammelt.


§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss


Vorstandssitzungen der Piratenpartei Osterholz finden öffentlich statt. Gäste haben nur ein Mitspracherecht wenn Sie durch ein Vorstandsmitglied die Genehmigung dazu erhalten. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.


§4 Leitung der Vorstandssitzungen


Der Vorstand gilt als beschlußfähig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung den Sitzungsleiter.


§5 Abstimmungen


Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.


§6 Protokollführung


Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird vom Kreisvorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind vom 1. Vorsitzenden vorzuhalten.


Zweiter Abschnitt – Datenschutz


§7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung


Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt. Verlust der Zugangsdaten ist unverzüglich dem Vorstand anzuzeigen. Dieser sorgt für die Sperrung der Zugangsdaten.


Dritter Abschnitt – Aufgaben der Vorstandsmitglieder

§8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen


Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Richtlinien der Kreismitgliederversammlung alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen. Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreismitgliederversammlung.


§9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder

1. Vorsitzender – Der 1. Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Kreisverbandes zusammen mit dem stv. Vorsitzenden. Der Vorstandsvorsitzende vertritt die Piratenpartei Osterholz nach außen. 2. Vorsitzender – Der 2. Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten. Der 2. Vorsitzende vertritt den Vorstand gegenüber den Mitgliedern. Schatzmeister – Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Kreisverbandes Piratenpartei Verden und verwaltet die Mitgliedsdaten. Beisitzer – Sie übernehmen vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Interessen entsprechend.


§10 Sonstiges


Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden. Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds. Der Kreisvorstand tritt mindestens alle drei Monate zusammen.


Vierter Abschnitt – Finanzordnung


§11 Kassenprüfung


Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen. Der Kreismitgliederversammlung muss eine lückenlose Kassenprüfung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Wochen ist.)


§12 Kontoführung


Der Vorstand richtet für den Kreisverband ein Konto bei einem Kreditinstitut ein. Zugriff auf das Konto hat für Abhebungen und Überweisungen bis zu 100,00 Euro der Schatzmeister, der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Abhebungen und Überweisungen über 100,00 Euro benötigen die Unterschrift von mindestens zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder. Der Schatzmeister legt die Kontoauszüge fortlaufend ab und hält diese jederzeit zur Verfügung der Kassenprüfer bereit.


Fünfter Abschnitt – Inkrafttreten und sonstige Regelungen


§13 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung wird vom, von der Gründungsversammlung gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung in Kraft gesetzt.


— Ende Geschäftsordnung —