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HE:Programmentwurf/2013.1/Konsolidierung/Innen- und Rechtspolitik
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Version vom 24. April 2013, 22:43 Uhr von imported>Nowrap (→Whistleblowerschutz)
- Wir Piraten stehen für eine Umkehr in der klassischen Innenpolitik. Freiheit und Bürgerrechte müssen gestärkt und dürfen nicht zu Gunsten einer scheinbar höheren Sicherheit eingeschränkt werden. Diese kann nicht durch Kontrolle gewonnen werden, sie entsteht durch wechselseitiges Vertrauen zwischen Bürgern und Staat. Das Schüren von Angst, der Ausbau von Überwachung und pauschales Verdächtigen können keine Mittel einer Politik sein, die sich als Repräsentation aller Bürger begreift; sie führen uns nur weiter in Orwells Welt des Romans "1984".
- Judikative und Exekutive sollen den Rahmen für eine freie Entfaltung der Bürger gewährleisten. Gerechtigkeit darf dabei weder Verhandlungssache sein noch von ökonomischen Bedingungen abhängen. Die Polizei ist nur dann als Teil der rechtsstaatlichen Exekutive legitimiert, wenn Willkür, Gewalt und Korpsgeist wirkungsvoll unterbunden werden. Dazu gehören größtmögliche Transparenz, eine unabhängige Kontrolle ebenso wie ein Personal, dass sich seiner Verantwortung im Kontext von Freiheit und Bürgerrechten bewusst ist.
- Wir wertschätzen zivilgesellschaftliche Bemühungen, Bestrebungen gegen die freiheitlich-rechtsstaatliche Ordnung offen zu legen und sich gegen diese zu stellen. Diese Bemühungen müssen gefördert, nicht behindert werden.
Justiz
- Wir stehen für eine bürgernahe, leistungsfähige und unabhängige Gerichtsversorgung in der Fläche als unverzichtbare Voraussetzung für die Herstellung und den Erhalt des Rechtsfriedens. Wir setzen uns zudem für die Beständigkeit in den Justizstrukturen und Effizienz im Rahmen der personellen und sachlichen Ausstattung der Gerichte ein. Kürzungen und Schließungen in der Justiz betrachten wir daher als nicht hinnehmbar.
Polizei
- Wir setzen uns für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Einsatz bei Versammlungen ein. Die Kennzeichen müssen von weitem sicht- und erkennbar sein, und es muss jederzeit auch im Nachhinein sichergestellt sein, dass mit Hilfe eines richterlichen Beschlusses ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen ist. Um dem berechtigten Interesse der Beamten nach Datenschutz Rechnung zu tragen, sind die Kennzeichen pseudonym zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.
- Die hessischen Piraten streben die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle zur Entgegennahme von Beschwerden gegen Polizei-Übergriffe an, von der aus auch exklusiv Ermittlungen gegen beschuldigte Polizeibeamte geführt werden. Diese Stelle ist der Generalstaatsanwaltschaft anzugliedern, die zu diesem Zweck eine unabhängige Abteilung einrichtet. Ihr wird für diese Aufgabe eine Untersuchungskommission von polizeilichen Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt, die dienstrechtlich ebenfalls der Generalstaatsanwaltschaft zugeordnet sind und nicht aus dem Polizeidienst des jeweiligen Bundeslandes rekrutiert werden dürfen, sondern etwa aus der Bundespolizei oder der Polizei eines Nachbarlandes. Die Beschwerdestelle soll auch für interne Verfahren wie z.B. Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfe zuständig sein. Ihr Aufgabenbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tätigwerdens müssen den von Amnesty International vorgeschlagenen "unabhängigen Untersuchungskommissionen" entsprechen.
- Das massive Missbrauchspotenzial durch die installierten Überwachungstechniken und -werkzeuge erfordert eine Qualifikation und Aufmerksamkeit der Beamtinnen und Beamten, die diese Werkzeuge bedienen, auch für ethische und moralische Grundsätze.
- Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Aus- und Weiterbildung der Polizei ein, die diese insbesondere in ihren kritischen und bürgernahen Qualitäten stärkt. Der Stellenabbau muss rückgängig gemacht werden. Die Finanzierung soll durch Mittel unterstützt werden, die bei der Streichung des verfassungswidrigen Projektes Antiterrordatei sowie der lebenslang gültigen Steuernummer frei werden.
Anmerkung
- Neu einsortiert (PA-003c)
Whistleblowerschutz
- Der Landesverband Hessen der Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die Whistleblowern einen besonderen Kündigungsschutz gewähren.
- Im Bereich des Strafrechts müssen zudem die §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB dahin gehend ergänzt werden, dass diese Taten im Falle des Whistleblowings nicht rechtswidrig sind.
Ablehnung der Extremismusklausel
- Der Landesverband Hessen der Piratenpartei lehnt die bestehende "Extremismusklausel" ab.
- Die PIRATEN wertschätzen progressive, innovative und revolutionäre Ideen, die unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft voranbringen und der Verbreitung von menschenverachtenden Ideologien entgegenwirken wollen. Wir setzen uns daher gegen die Verwendung der "Extremismusklausel" ein.
- Durch die bürokratischen Hürden, die durch diese Klausel geschaffen werden, werden Menschen, die sich in Projekten gegen Rassismus, Faschismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus, Nationalsozialismus, Sexismus, Homophobie oder diktatorische Bestrebungen einsetzen, in ihrer politischen Arbeit unnötig blockiert. Die Unterstützungsbedingungen für solche Projekte müssen in diesem Sinne überarbeitet und verbessert werden.
Keine Videoüberwachung
- Der Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen muss gestoppt werden, da er nur scheinbar Sicherheit vermittelt. In öffentlichen Verkehrsmitteln lehnen wir Piraten eine pauschale und anlasslose Videoüberwachung ab.
- Kameras bedeuten an sich keine Hilfe in gefährlichen Situationen und verhindern keine Straftaten. In Berlin führte die Einführung der Videoüberwachung und -aufzeichnung auf drei U-Bahn-Linien beispielsweise nicht zu einer sinkenden Kriminalitätsrate, sondern im Gegenteil sogar zu einem leichten Anstieg.
- Die im Besitz des Landes Hessen befindlichen oder subventionierten Dienstleistungsunternehmen sollen sich von derartigen anlasslosen Maßnahmen distanzieren und bereits installierte Videokameras entfernen. Mit Unternehmen, die diese Bedingungen in den in Hessen eingesetzten Bussen und Bahnen nicht erfüllen, dürfen keine Verträge mehr geschlossen werden.
- Durch eine verstärkte persönliche Polizeipräsenz oder durch die Aufstockung des ÖPNV-Begleitpersonals zur Deeskalation und Prävention kann Gewalt hingegen tatsächlich verhindert werden. Zusätzliche Sicherheit bietet eine bessere Ausleuchtung des öffentlichen Raumes.
- Videoüberwachung im öffentlichen Raum betrifft nahezu nur unverdächtige Normalbürger. Es gibt keinen Verdacht gegen eine konkrete Person, sondern alle Personen unterstehen einem Generalverdacht.
Drohneneinsätze in Hessen
- Die Piratenpartei Hessen spricht sich grundsätzlich gegen den Einsatz von Drohnen zum Zwecke der Überwachung durch die staatlichen Sicherheitsbehörden aus. Ein privater Einsatz von Drohnen mit Onboard-Kameras, beispielweise durch Fotografen oder Demonstranten, ist unter Wahrung des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechtes zu erlauben. Dem Einsatz von Drohnentechnologie bei der Gefährdung von Menschleben, z. B. durch Bergungs- oder Rettungspersonal, steht die Piratenpartei offen gegenüber. Regelungen hierfür sind klar zu definieren.
Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz
- Die Piratenpartei Hessen strebt die Abschaffung des Landesamts für Verfassungsschutz an. Dessen Aufgabenbereiche der Spionageabwehr sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz zuzuweisen, im Übrigen können und sollen die Aufgaben von den bereits existierenden Staatsschutzabteilungen der hessischen Polizei übernommen werden.
Anmerkung
- Neu einsortiert (PA-003d)
Neue Landesverfassung
- Die Piratenpartei Hessen setzt sich für die Durchführung einer Volksabstimmung über eine neue Verfassung für das Land Hessen im Jahre 2016 ein. Dazu werden wir im Landtag eine Enquete Kommission zur Erarbeitung eines Vorschlages für Verfassungsreform einsetzen.
- Die Enquete Kommission soll sich insbesondere mit folgenden Fragestellungen befassen:
- Wie kann die Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in Hessen erreicht werden – zum Beispiel durch Absenkung von Wahlalter, Verfahrenserleichterungen für Volksbegehren und Volksentscheide?
- Wie können die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen in der Verfassung verankert werden (z.B. analog zu den Regelungen in der Verfassung von Baden-Württemberg)?
- Wie können Rechte von Personen gestärkt werden, die in einer Lebensgemeinschaft Kinder erziehen oder für pflegebedürftige Personen sorgen?
- Wie können Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung verankert werden?
- Wie kann die Stellung von Hessen als integraler Bestandteil des europäischen Einigungsprozesses in der Verfassung unterstrichen werden?
- Welche Regelungen in der Hessischen Verfassung stehen im Widerspruch zu den Bestimmungen des Grundgesetzes und der Bundesgesetzgebung?