NDS:Kreisverband Schaumburg/Kreisparteitag 2013/SA05

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SA05: Geschäftsordnung KPT

Antragsteller: Bernd Riensch

Konkurriert mit: -

Thematik

Wir haben bisher keine eigene Geschäftsordnung.

Änderung

Es gilt nun die Geschäftsordnung der LMV.

Begründung

Erspart die ausarbeitung einer eigenen Geschäftsordnung.

Satzungsänderung

ORIGINAL Überarbeitung

§ 9.2 – Der Kreisparteitag

3. Der ordentliche Kreisparteitag tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und einer vorläufigen Geschäftsordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen.

§ 9.2 – Der Kreisparteitag

3. Der ordentliche Kreisparteitag tagt einmal halbjährlich. Der Vorstand lädt jedes Mitglied unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung mindestens drei Wochen vor dem anberaumten Termin ein. Es gilt die Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung ( http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Gesch%C3%A4ftsordnung#Landesparteitag ). Anträge zur Änderung der Tages- oder Geschäftsordnung können jederzeit eingereicht werden. Dieser Einladung ist der Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer beizufügen.