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BE:Charlottenburg-Wilmersdorf/BVV-Fraktion/Vorschrift des Landeskrankenhausgesetzes umsetzen

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Fraktion
PIRATEN
Einreicher
Pabst/Schlosser
Titel
Vorschrift des Landeskrankenhausgesetzes umsetzen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird auf gefordert, die Vorschrift des § 30 Abs. 3 S. 4 und 5 Landeskranken-hausgesetz umzusetzen.

Begründung:

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage [1] des Abgeordneten Joachim Krüger wird von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales festgestellt, daß der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf seinen Pflichten aus der genannten Vorschrift (gemeinsam mit Lichtenberg und Pankow) nicht nachkommt. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf macht vor [2], wie man es besser machen kann. Charlottenburg-Wilmersdorf sollte da nicht nachstehen.

[1] http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/17/KlAnfr/ka17-11461.pdf [2] http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/verwaltung/gesundheitsamt/patientenfuersprecher.html