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SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Programmänderung Entwurf 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag Saarland 2013.2.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.


Antragstitel

Keine Gebühren bei Kirchenaustritt

Antragsteller

Selina

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt, im Parteiprogramm an geeigneter Stelle folgenden Text einzufügen:

Der Kirchenbeitritt ist in vielen Fällen keine eigenständige Entscheidung. Die Taufe findet bereits in den ersten Monaten eines Lebens statt und entspricht erst mal nur dem Glauben und Überzeugungen der Eltern.

Es soll ein selbstbestimmtes Leben möglich sein, in dem die moralische Überzeugung und damit eventuell verbundene Mitgliedschaft in Institutionen unabhängig von finanziellen Faktoren sind. Es sollte jedem möglich sein, seinen Glauben auszuleben, ohne an finanzielle Faktoren gebunden zu sein.

Da die Religionsmündigkeit bereits mit 14 Jahren einsetzt, können die erhobenen Gebühren von 32,- Euro durchaus einen Einfluss auf die Entscheidung haben.

Aus eben diesen Gründen sollen bei einem Kirchenaustritt keinerlei Gebühren erhoben werden und wir werden uns dafür einsetzen, dass dies auch auf kommunaler Ebene umgesetzt wird.


Antragsbegründung

Der Kirchenbeitritt ist in vielen Fällen keine eigenständige Entscheidung. Die Taufe findet bereits in den ersten Monaten eines Lebens statt und enstpricht erst mal nur dem Glauben und Überzeugungen der Eltern.

Es sollte jedem möglich sein, seinen Glauben auszuleben, ohne an finanzielle Faktoren gebunden zu sein. Da die Religionsmündigkeit bereits mit 14 Jahren einsetzt, können die erhobenen Gebühren von 32,- Euro durchaus einen Einfluss auf die Entscheidung haben.

Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg, ist der Kirchenaustritt bereits kostenfrei und selbst im Vergleich zu anderen Ländern, ist die Höhe der Gebühr im Saarland weitaus höher, als in anderen Bundesländern.

Piratenpad
Datum der letzten Änderung

03.06.2013


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Bitte Text aus der Begründung auch in den Antrag rein, damit der Bürger, der das Programm liest, auch den Grund der Forderung versteht. JanNiklasFingerle --- Done Selina
  • * Snot rod Das Thema ist auch im kommunalen Umfeld zu suchen. D.h. es ist Aufgabe der Stadt- und Gemeindräte die Gebühren festzulegen. Eine entsprechende Formulierung wäre klarer. z.B. " Wir setzen uns dafür ein, dass die Gemeinden keine Gebühren erheben" --- Gemacht. Setzt es auch auf meine Todo für die nächste MV im Kreis. 03-06-13 Selina
  • Ich störe mich ein bisschen an der Formulierung "Es sollte jedem möglich sein, seinen Glauben auszuleben", da es hier ja nicht um das Ausleben eines Glaubens geht, sondern um den Austritt aus einer Institution in die ich selber aus freiem Willen niemals eingetreten bin. Wolfgang Barth 13:22, 15. Mai 2013 (CEST) --- Habs etwas abgeändert. 03-06-13 Selina

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • Snot rod der Antrag ist der Sache gut. Allerdings ist der Austritt ein "Verwaltungsvorgang" und dafür kann (und muss) die Gemeinde Gebühren erheben. Das ganze verursacht ja auch Kosten (Aktualisierung der Akte, Meldung an die Kirche, usw.).
    • Für Verwaltungsvorgänge Gebühren zu erheben, für die ich eigentlich nichts kann, da ich ja nie eingetreten bin, sehe ich Gebühren kritisch. Ich kritisiere z.B. auch, daß man für den Personalausweis etwas bezahlen muss, der auf der anderen Seite aber meines Wissen "Pflicht" ist. Wolfgang Barth 13:25, 15. Mai 2013 (CEST)
      • Du kannst insofern was dafür als du eine Dienstleistung von der Verwaltung möchtest. Ähnlich wie Änderung der Steuerklasse, Meldebescheinigung oder PKW-Anmeldung. Die Verwaltung hat deine Eltern nicht gezwungen deine Konfession bei der Anmeldung anzugeben. Ob der Verwaltungsakt tatsächlich 32 EUR "kostet", sei mal dahin gestellt. Im Übrigen möchte Berlin wieder Gebühren dafür erheben. Snot rod
    • Zunächst einmal muss es jenen Menschen 32€ oder auch mehr wert sein, ihrer Überzeugung folgen zu können. Mich hat dies damals nicht abgehalten. Natürlich kann ein Baby oder Kleinkind diese Entscheidung nicht fällen, was die Eltern demzufolge in Ihrer Verantwortung übernehmen. Sie werden übrigens nicht gezwungen, ihre Kinder taufen zu müssen. Demzufolge müssten jene Eltern diesen Verwaltungsakt auch zahlen. Man darf ein religiös- gesellschaftlicher Zwang nicht auf finanzielle Umstände reduzieren. Im Übrigen würde sich auch der Betrag für diesen Verwaltungsakt nach wenigen Monaten abhängig vom jeweiligen Gehalt des Betroffenen ausgleichen. Die Trennung von Kirche und Staat ist ein zu wichtiger politischer und gesellschaftlicher Konflikt, als dass man diesen über solche Nebenschauplätze austragen sollte. Korrekterweise müsste man in diesem Zusammenhang auch viele andere Gebühren in Frage stellen. Das aber entfernt uns vom eigentlichen Thema. Forenwanderer

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Hans_sl
  2. Onk3l 19:21, 13. Mai 2013 (CEST)
  3. Wolfgang Barth 13:26, 15. Mai 2013 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Snot rod
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...