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BW:Antragsfabrik2013/Grundlagen eines neuen JMStV und Jugendschutz im Internet

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Vorlage:BW Programmantrag2013

Antrag

Änderungsantrag Nr.
PÄA022
Beantragt von
Kevin Honka
Programm

Landesverband Baden-Württemberg

Schlagworte Pro
{{{Schlagworte Pro}}}
Schlagworte Contra
{{{Schlagworte Contra}}}
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag Baden-Württemberg möge beschließen, folgenden Text in das Kapitel "Medien, Kunst und Kultur" des Landesprogramms aufzunehmen:

Grundlagen eines neuen JMStV und Jugendschutz im Internet

Mit steigendem Medienkonsum in den letzten Jahrzehnten ist auch der Jugendschutz im Medienbereich immer wichtiger geworden. Nie war es einfacher Zugriff auf verschiedene Medien zu bekommen, nie war die Menge an verfügbarem Material größer. Das Konzept des Jugendschutzes in Deutschland muss der veränderten Medienlandschaft Rechnung tragen und auf neue Medien mit passenden Herangehensweisen reagieren. Um den Jugendschutz im Internet zu verbessern stehen auf staatlicher Seite verschiedene Methoden zur Verfügung. Eine dieser Methoden, ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), welcher sich an Betreiber von Medienangeboten im Radio, Fernsehen und seit ein paar Jahren auch im Internet richtet und festlegt, wie diese das Jugendschutzgesetz in ihrem Angebot umsetzen sollen.

Der JMStV

Die 2010 gescheiterte Novellierung des JMStV hatte im Wesentlichen das Ziel alte Konzepte für Trägermedien oder klassischen Rundfunk, wie Zugangsbeschränkungen durch Altersklassifizierungen oder Sendezeiten, auf das Internet zu übertragen. Die Piratenpartei Baden-Württemberg lehnt diesen Ansatz ab und möchte mit neuen Methoden an den Jugendschutz in Internet herangehen. Das Internet funktioniert nicht nach dem Sender-Empfänger-Prinzip, sondern nach der gleichberechtigten Vernetzung unzähliger Nutzer auf der ganzen Welt. Da dort jeder gleichermaßen Anbieter von Medieninhalten sein kann, ist die klassische Regulierung der Anbieter aus dem Rundfunkbereich nicht auf das Internet übertragbar. Die Regelungen für die überschaubare Anzahl kommerziell tätiger Anbieter im Rundfunkbereich müssen klar von Regelungen für das Internet abgegrenzt werden. Auch Host- und Zugangsanbieter, die Inhalte bereithalten und ausliefern, taugen nicht als Anlaufstelle für Regulierungen, da diese in der Regel keinen Einfluss auf die Inhalte nehmen und auch nicht dazu gezwungen werden sollen aktiv Kenntnis von der Art der Inhalte zu erlangen.

Inhalte werden im Internet von einer unüberschaubaren Zahl von Anbietern erstellt, zu denen vor allem auch die Nutzer des Internets selbst gehören. Die meisten Webseiten unterliegen einem stetigen Wandel, vor allem dann, wenn sie zur Veröffentlichung von sogenanntem "User Generated Content" dienen, wie z.B. soziale Netzwerke. Eine funktionierende Altersklassifizierung als Grundlage für den Jugendschutz im Internet ist unter diesen Bedingungen schlicht unrealistisch. Rechtliche Vorschriften zu verpflichtenden Altersklassifizierungen durch die Anbieter lehnt die Piratenpartei Baden-Württemberg daher ab. Sie würden ohnehin nur einen Bruchteil der weltweiten Angebote im Internet erfassen und im deutschen Rechtsraum zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. Privatpersonen können eine korrekte Alterseinstufung üblicherweise sowieso gar nicht zuverlässig leisten. Mit der Größe des Projekts wird eine korrekte und allumfassende Altersklassifizierung zudem immer aufwendiger oder sogar völlig unpraktikabel, denn auch für die kommerzielle Anbieter wäre eine individuelle Einstufung von mehreren hundert, oder gar mehreren tausend, Seiten oft nicht praktikabel umsetzbar. Auch Filterprogramme mit eigenen, meist automatisiert erstellten, Sperrlisten sind zur Durchsetzung des Jugendschutzes nur bedingt geeignet und dürfen nicht zur Pflicht werden. Die Ungenauigkeiten dieser Sperrlisten würden zwangsweise zu Overblocking führen und damit Nutzern den rechtmäßigen und berechtigten Zugriff auf Internetangebote verwehren. Die bestehenden Regelungen zu Sendezeiten für Internetseiten haben sich heute bereits als unpraktikabel erwiesen und sollen aus dem JMStV gestrichen werden.

Wir wollen, dass der JMStV erwachsene, mündige Bürger nicht unverhältnismäßig in ihrer Mediennutzung einschränkt. Der Zugang zu möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten muss diesen praktikabel möglich sein, ebenso der Erwerb von digital vertriebenen Gütern mit Jugendschutzbeschränkungen. Der JMStV darf keine höheren Hürden beinhalten, als sie z.B. durch das Jugendschutzgesetz vorgesehen sind.

Partizipation und Transparenz stärken

Zukünftige Novellierungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags müssen in einem offenen Prozess transparent und unter Einbindung aller betroffenen Gruppen ausgearbeitet werden. Jugendschutz darf nicht ausschließlich zwischen der Politik und kommerziellen Anbietern von Medien ausgehandelt werden. Die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern müssen in die Ausarbeitung ebenso einbezogen werden, wie die Nutzer des Internets, die oftmals ohne Gewinnabsicht Inhalte erstellen. Außerdem müssen kompetente Fachleute aus dem Bereich Medienpädagogik gehört werden. Die Aushandlung eines neuen JMStV mit nur einem Teil der betroffenen Gruppen hinter verschlossenen Türen hat sich eindeutig als untaugliches Verfahren herausgestellt und darf sich nicht mehr wiederholen.

Ein neues Jugendschutzkonzept

Kinder und Jugendliche müssen Schritt für Schritt auf die Inhalte, mit denen sie in modernen Medien konfrontiert werden, vorbereitet und bei ihrem Medienkonsum begleitet werden. Diese Erziehungsaufgabe obliegt den Eltern und kann nicht durch technische Hilfsmittel oder stark lückenhafte Regulierung von Anbietern ersetzt werden. Eltern sollen durch Beratungsangebote und die staatlichen Bildungseinrichtungen bei dieser Aufgabe unterstützt werden, tragen letztlich aber die Verantwortung für ihre Kinder selbst.

Ein nachhaltiger Jugendschutz darf sich nicht blind auf Verbote oder technische Filter verlassen, sondern muss Kinder und Jugendliche befähigen mit potenziell entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten umzugehen. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss der Kern eines neuen Jugendschutzkonzepts sein. Kinder und Jugendliche können gemeinsam mit ihren Eltern Medieninhalte diskutieren und bewerten. Um die Ergebnisse auch für andere nutzbar zu machen, können diese in geeigneten Plattformen gesammelt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können transparent Empfehlungslisten geschaffen werden, die jederzeit von jedem aktualisiert oder korrigiert werden können, und damit wesentlich geeigneter sind als intransparente und naturgemäß sehr fehleranfällige Sperrlisten von einzelnen Anbietern. Eltern können mit Hilfe dieser Empfehlungslisten dann individuell selbst entscheiden mit welcher Art Medien ihre Kinder bereits umgehen können.

In diesem Sinne sollte auch verstärkt zwischen einem Kinderschutz und einem Jugendschutz unterschieden werden. Diese sollten jeweils unterschiedliche Maßnahmen vorsehen und ein variables Eingehen auf das Entwicklungsniveau des jeweiligen Kindes ermöglichen. So können beim Medienkonsum von Kleinkindern technische Maßnahmen von Eltern unterstützend eingesetzt werden. Trotzdem sollte auch schon bei ihnen mit dem Kompetenzerwerb im Bereich der Medien begonnen werden. Bei Jugendlichen jedoch braucht es eine andere Herangehensweise, die neben ihrer zunehmenden Mündigkeit auch ihre persönlichen Grundrechte berücksichtigt. Ein individueller Schutz durch die Vermittlung von Medienkompetenz ist für Jugendliche sinnvoller als statische Regulierung. Bei einer solchen Neugestaltung der jugendschutzpolitischen Grundsätze müssen zudem die Rollen etwa der KJM, der BPjM überdacht und eine Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes angestrebt werden.




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Kpeterlka
  2. ?
  3. ...

Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Stimmbürger
  2. ?
  3. ?
  4. ...

Piraten, die sich voraussichtlich enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Der Abschnitt "Medien, Kunst und Kultur" im Landesprogramm umfasst knapp 10 kB. Diese Position allein ist über 7 kB lang. Ich befürworte die Inhalte ausdrücklich, denke aber dass die Länge des Textes den Rahmen de Landesporgramms sprengt. Lasst uns die extrahierten Kernaussagen als Programmantrag formulieren und den obigen Text als ergänzendes Positionspapier einreichen. Gerne gemeinsam. -- Moonopool 08:47, 2. Mär. 2013 (CET)


  • Argument 2
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