SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 010
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Antragstitel
Mitgliederverwaltung Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung § 10 Abs. 1 zu ändern 1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung, soweit hierfür nicht eine andere Gliederung des Landesverbandes zuständig ist. Aktuelle Fassung
1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung Neue Fassung
1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung, soweit hierfür nicht eine andere Gliederung des Landesbandes diese Aufgabe ausführt. Antragsbegründung
In der Bundessatzung ist geregelt, dass die jeweils unterste Gliederung der Partei für die Betreuung der Mitglieder zuständig ist. Nachdem im Landesverband in 2012 die Kreisverbände flächendeckend gegründet wurden, ist die bisherige Regelung in der Landessatzung nicht mehr zeitgemäß. Weiterhin gibt es seit Ende 2012 die Forderung des Landesvorstandes die Mitgliederverwaltung nun in der jeweiligen Gliederung durch zuführen. Auch ist nun vom Generalsekretär des Landesverbandes die Aufforderung an die Kreisverbände ergangen diese Aufgaben nun zu übernehmen. Um hier eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen ist diese Änderung erforderlich. Datum der letzten Änderung
21.02.2013 |
Anregungen
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Unterstützung / Ablehnung
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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