SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmänderung 004
| Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
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Antragsnummer
PA-004 Einreichungsdatum
2013/2/19 20:11:22 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Bringdienst bei Hilfebedürftigen Antragsteller
Werner Groß Antragsart
Programmänderung
Antragsgruppe
Gesellschaft Antragstext
Der Landesparteitag der Piratenpartei möge beschließen, dass von der saarländischen Landespartei folgender Antrag unterstützt wird, d.h. dass er von der Bundespartei ins Wahlprogramm übernommen bzw. in der Öffentlichkeit als Ziel propagiert wird. Soziale Leistungen des Bundes an hilfebedürftige Personen sind zukühftig ein Bringdienst. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
Derzeit sind soziale Leistungen auch an Hilfebedürfftige ein Holdienst. Das heißt, die Leistungen müssen beantragt werden und Beamte prüfen die Vollständigkeit. Sie lehnen dann den Antrag ab oder stimmen zu. Wird kein Antrag gestellt oder der Antrag ist unvollständig,dann bekommt der Hilfebedürftige keine Sozialleistung, auch wenn die Hilfebedürftigkeit der Person außer Frage steht und die Leistungen ihm zustehen. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
Neu ist die Umkehr vom Hol- zum Bringdient. Dadurch werden alle Hilfebedürftigen erfaßt und bekommen die Sozialleistung. Beispiel: Bildungsgeld für Kinder die in Hartz4 Familien leben. Für das Bildungsgeld wurden nur für ca. 10 % bis ca. 70 % der bedürftigen Kinder Anträge gestellt, und dies trotz umfangreicher Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit. Und die fehlenden 30 bis 90 % bekommen Nichts ? Und gerade dieser Kreis bedürftiger Kinder würde die Hilfe am notwendigsten brauchen.
Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Hilfebedürftig sind Personen, die aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung ihren Antrag nicht selbst stellen können z.B. Demenzkranke, geistig Behinderte aller Altersstufen, sowie Kinder.
Datum der letzten Änderung
23.02.2013 Status des Antrags
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