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Version vom 13. Februar 2013, 16:39 Uhr von imported>Spreekaribik (→‎Satzungsänderungsantrag 002 auf der LMVB 2013.1)
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Satzungsänderungsantrag 002 auf der LMVB 2013.1

tl;dr - Um Freitag nicht ewig zu diskutieren, erkläre ich hier die Entstehung, die bisherigen Pro/Contras und werbe um Unterstützung (siehe Punkt 6).


1. Vorgeschichte

Ich habe mich bei der Gebietsversammlung 2012.1 in Lichtenberg als Wahlkampfbeauftragter beworben und wurde glatt eingestellt. Was macht man dann also, wenn man eine derartig ausdefiniertes Aufgabenfeld angenommen hat? Richtig. Zuerst sammelt man Informationen und legt sich Wissen zu. Glücklicherweise gibt es bereits Landesverbände, die in Sachen Wahlkampf und Kandidatenaufstellungen schon etwas im Voraus sind. Da findet man selbst hier im Wiki (klingt unglaublich, ist aber so) gute Quellen und Seiten wie zum Beispiel dieses tolle How to Aufstellungsversammlung Um das dann zu vertiefen, habe ich das visualisiert, eine Prise Humor dazu gegeben und einfach getwittert. Die Reaktionen bescheinigten mir, dass ich das wohl gut gemacht habe. Das gewonnene Wissen konnte ich nun anwenden und dabei lief mir dann unsere Landessatzung über den Weg.

2. Entstehung

Ins Auge ist mir dabei §5 gefallen. Der etwas über die Rechte und Pflichten aussagt. Gestört habe ich mich vor allem an dem Satz: "(3) Das aktive und passive Wahlrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. "

Das ist erstmal mit dem mir vorher angeeignetem Wissen nicht vereinbar gewesen. Also habe Ich angefangen zu prüfen und zu forschen und es stellte sich in meinem Kämmerlein die Meinung ein, dass dieser Satz falsch ist und für Probleme sorgen kann.Ich habe dann in einer Nacht von Freitag zu Samstag irgendwann im Oktober angefangen, eine Initiative für das Berliner LQFB zu formulieren und diese dann online gebracht. Satzungsänderungen haben eine lange Laufzeit und dies schien mir der beste Weg herauszufinden, ob ich hiermit Recht habe. Durch zahlreiche Diskussionen über soziale Netzwerke und bei Crewtreffen, unter anderem auch mit Beurteilung von Juristen, wuchs dann der Glaube daran, dass ich hier gar nicht so falsch lag. So weit so gut. Mein Anliegen wurde dann in der Abstimmung mit 85% Zustimmung positiv beschieden. Nun blieb nur noch das Warten auf die nächste LMVB, in der Hoffnung, dass vor den meisten Listenaufstellungen noch eine stattfindet.

3. Pro/Contra

Warum sollte die LMVB nun also meinen SÄA 002 annehmen?

Es kam zwischenzeitlich der Vorwurf, ich würde "Pseudojustirerei" betreiben. Mag sein,weil ich kein Jura studiert habe. Dennoch habe ich sorgfältig recherchiert und geprüft. Habe Hilfe gesucht, beurteilen lassen und nach Partizipation und Kritik gerufen. Das Ergebnis des Prozesses, also der Text des Antrages, spiegelt in Worten wieder, was mir zu Beginn im Moment des Begreifens dämmerte:

  • Die Satzung verstößt gegen höheres Recht.
  • Ergo werden Aufstellungsversammungen anfechtbar.

Worst Case: Die geschulten und wissenden Akkreditierungspiraten werden krank. Ersatz stellt sich freiwillig zur Verfügung. Ich werde aber von der Akkreditierung zur Aufstellungsversammlung nicht zugelassen, weil sie fälschlicherweise im Glauben ist, dass ich ohne bezahlten Mitgliedsbeitrag nicht mitstimmen dürfte. So wie das auch auf einer normalen LMVB üblich ist.Leider ist dem nicht so. Damit kann ich die Versammlung anfechten. Das muss nicht mal auf der AVB13 passieren. Das selbe kann auch auf Wahlkreisaufstellungen passieren.Wollen wir das? Ich nicht.

Das nächste Gegenargument war dann im Wortlaut ähnlich (!) wie "Ich möchte aber niemanden wählen, der nicht bezahlt hat. Und ich will diesen Leuten auch nicht die Chance geben, dass sie sich wählen lassen dürfen." So ähnlich kam das in einem Medium mit geringer Zeichenanzahl bei mir an. Dabei muss man sich im Klaren darüber sein, dass wir als Partei eh ein Exklusivrecht haben, nämlich die Aufstellung von Kandidaten für Volksvertretungen. Hierbei können wir auch Menschen die Chance einräumen, die keine Piraten sind, solange sie keiner anderen Partei oder Liste oder Wahlkreis, ihre Zustimmung an Eides statt gegeben haben. Was sollen diese Menschen machen, 48 Euro für ihre Kandidatur bezahlen? Der Gesetzgeber sieht Mitgliedsbeiträge als Hindernis für demokratische Teilhabe und gibt deshalb als eine der wenigen Regelungen zu dem Prozess vor, dass Mitgliedsbeiträge keinen Einfluss auf die Teilnahme und Wählbarkeit haben dürfen. Deshalb bleibt nichts übrg, als die Kandidaten zu befragen, ob sie fleißig ihre Beiträge entrichtet haben. Wer dies für ein wichtiges Kriterium hält, sollte eben jene vielleicht nochmal näher prüfen.

Weiteres Gegenargument war (im Wortlaut ähnlich, Gedächtnisprotokoll und keine verifizierte Aussage)) " Wir brauchen es ja nicht ändern,wenn es eh rechtlich falsch ist. Warum die Satzung aufblähen?" Dem habe ich entgegen gewirkt. Nach Abwägung der Argumente habe ich mich entschieden, den in der LQFB-initiative vorgeschlagenen Satz 3a zu streichen. Ich möchte aber auf jeden Fall den Satz 3 getauscht wissen, denn:

  • Wir schlagen dann sogar 2 Fliegen mit einer Klappe

A) Was rechtlich falsch ist, kann gerne aus der Satzung entfernt werden. Die besten Schiedsgerichte sind die, die wenig zu tun haben. B) Ein Austausch ist kein Aufblähen. Die Satung bleibt schlank.) Und vor allem C)

  • Wir schreiben endlich das in die Satzung was tatsächlich gemeint war.
  • Nämlich das das Nichtbezahlen des Mitgliedsbeitrages dazu führt, dass das Stimmrecht auf Parteitagen/Gebietsversammlungen entfällt.

Das ist insofern sinnvoll, als das dies eine nötige Konsequenz aus dem Nichtbezahlen ist und diese auch in der Satzung verankert bleiben soll, um eben jenen, die nicht bezahlen auch klar zu zeigen, dass eben auch wir nicht nur Zeit,Leidenschaft und Engagement brauchen, sondern im besonderen auch auf die Bezahlung der Beiträge zur Finanzierung des Betriebes angewiesen sind.

4. Abschließend

Bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich diese Zeilen schreibe, hat mich kein Argument erreicht, dass mich wirklich davon abgehalten hat, diesen Antrag einzubringen. Ich hoffe ihr unterstützt dieses Anliegen mit einer 2/3 Mehrheit. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


5. Kommentare

  1. nichts zu Lachen gefunden und für gut befunden. Weitermachen. ChaosKind 16:21, 13. Feb. 2013 (CET)

6. Unterstützer