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NDS:Osterholz/Kreismitgliederversammlung 2013.1/SÄA

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Antrag 1

Änderungsantrag Nr.
S001a Festlegen eines Budgets durch die KMV
Beantragt von
--Olespunkt 22:17, 5. Feb. 2013 (CET) in Vertretung
Betrifft
Satzung / 10 Abs. 3
Beantragte Änderungen

(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Kreismitgliederversammlung festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.

Ändern in :

(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 300€, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.

Hinweis: Der Satzungsänderungsantrag ist konkurrierend mit S001b und S001c



Begründung: In der bisherigen Satzung wurde übersehen, dass die KMV einen festgelegten Betrag bestimmt. Dieses wird hiermit nachgeholt.

  • Ergebnis:



Antrag 2

Änderungsantrag Nr.
S001b Festlegen eines Budgets durch die KMV
Beantragt von
--Olespunkt 22:17, 5. Feb. 2013 (CET) in Vertretung
Betrifft
Satzung / 10 Abs. 3
Beantragte Änderungen

(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Kreismitgliederversammlung festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.

Ändern in :

(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 500€, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.

Hinweis: Der Satzungsänderungsantrag ist konkurrierend mit S001a und S001c



Begründung: In der bisherigen Satzung wurde übersehen, dass die KMV einen festgelegten Betrag bestimmt. Dieses wird hiermit nachgeholt.

  • Ergebnis:




Antrag 3

Änderungsantrag Nr.
S001c Festlegen eines Budgets durch die KMV
Beantragt von
--Olespunkt 22:17, 5. Feb. 2013 (CET) in Vertretung
Betrifft
Satzung / 10 Abs. 3
Beantragte Änderungen

(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Kreismitgliederversammlung festzulegenden jährlichen Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.

Ändern in :

(3) Der Kreisvorstand ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 750€, ohne gesonderte Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der nächsten Kreismitgliederversammlung.

Hinweis: Der Satzungsänderungsantrag ist konkurrierend mit S001a und S001b



Begründung: In der bisherigen Satzung wurde übersehen, dass die KMV einen festgelegten Betrag bestimmt. Dieses wird hiermit nachgeholt.

  • Ergebnis: