SH:LPT2013.1/Anträge/P0404 Transparenz in der Gemeindeordnung
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2013.1.
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen dass die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28. Februar 2003 im § 35 im Sinne von grösserer Transparenz geändert werden soll wie folgt: Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Die Nichtöffentlichkeit muss zu keiner Zeit durch die Gemeindevertreter begründet werden. Es gibt keine Auslegung dazu, was Belange des öffentlichen Wohl sind oder was berechtigte (oder nichtberechtigte) Interessen Einzelner sind und wie diese zu gewichten sind. In der Praxis ist der ganze Paragraph ein einziger Freibrief für Hinterzimmerverhandlungen, bei denen zu vermuten ist, das diese nicht zum Wohl der jeweiligen Kommune sind. In der Praxis ist mir persönlich aufgefallen, dass die gefassten Beschlüsse weder nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit, noch in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt gegeben werden. Das muss sich ändern, wenn wir auf kommunaler Ebene mit der Forderung nach Transparenz glaubwürdig sein wollen.
|
Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.