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8

Datum: 15. Dezember 2012

Ort: Landhaus Schützenheim Nassenbeuren, Schützenstraße 27, 87719 Nassenbeuren



Orga:

Satzungsänderungsantrag 8

Eingereicht von: Thomas Wagner

Der Bezirksparteitag möge folgende Änderung der Satzung beschließen:

§ 8 - Satzungs und Programmänderung

(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültigen abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor dem Parteitag beim Vorstand eingegangen ist. Er ist den geladenen Mitgliedern unverzüglich in geeigneter Weise zugänglich zu machen.


Begründung

Entfernung der Regelung, dass SÄA zwischen Parteitagen durch 2/3 Mehrheit gemacht werden kann, da 10% ausreichen um einen entsprechenden BzPT einzuberufen. Satz (3) entfernt, da ein entsprechender § eingeführt werden soll für Programmerstellung.