NDS:Cuxhaven/Plakatierung
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Version vom 24. Juni 2013, 18:29 Uhr von imported>Moorhexa (→Plakatiervorschriften der Gemeinden)
Plakatiervorschriften der Gemeinden
Absolut unerledigt:
- Loxstedt (0 47 44) 48-0 Fr. Durau
- Schiffdorf
- Samtgemeinde Hagen
schriftlicher Antrag (formlos) muss gestellt werden:
- Cuxhaven: keine Stellwände Plakatierung in Straßen: Antrag: Hr. Ebelt 04721 700 732
- Nordholz
- Samtgemeinde Börde Lamstedt: Aufsteller, nicht an Laternen o.ä. (Absprache der örtlichen Parteien), wer zuerst kommt malt zuerst, SPD und CDU haben allerdings schon zugesicherte Plätze
- Samtgemeinde Hemmoor: viele Plakatwände, freie Plaktierung möglich Infos: 04771 602147 Hr. Törmer
- Berverstedt: keine Plakatwände, nur Schilder in Straßen etc., wann und wo muss schriftlich festgelegt werden
- Samtgemeinde Land Hadeln: es gibt Plakatwände, keine Reservierung möglich (nur große Parteien), wer zuerst kommt malt zuerst, Fragen an: Frau Lengsfeld 04751/919-038; bei eigenen Schildern etc. Antrag bei Herrn Claus 04751/919-032 wegen der Vorschriften (nicht an Straßenschildern etc.) und Genehmigung
- Samtgemeinde Am Dobrock
- Langen
- Samtgemeinde Land Wursten: nicht an Laternen o.ä. (Absprache der örtlichen Parteien), es gibt aber keine Aufsteller! Bei Plakatierung im Straßenraum kurze Mitteilung an: Herrn Hey, Ordnungsamt, mit Adresse u. Telefonnummer für Rückfragen
In Bederkesa muss in allen Gemeinden der Samtgemeinde einzeln Nachgefragt werden!
Sonderfall Bederkesa
- Flecken: Antrag stellen ...Antrag per Mail gestellt --Moorhexa 23:47, 19. Nov. 2012 (CET)
- Elmlohe: 3 Flächen bei den Gemeindeaushängen. Einfach drauf los! Freie Plakatierung nicht erwünscht, Antrag möglich
- Drangstedt
- Flögeln
- Köhlen
- Kührstedt
- Lintig
- Ringstedt + (Hainmühlen)