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SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2012.2/Antragsportal/SÄA05

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SÄA 5

Antragsteller

Marcel

Antrag

Die Hauptversammlung möge beschließen, §5 Hauptversammlung Absatz 8 zu streichen und durch folgenden Absatz zu ersetzen.

§5 Hauptversammlung
Ist eine Hauptversammlung anfänglich nicht beschlussfähig, muss spätestens vier Wochen danach eine neue Hauptversammlung stattfinden. Die Ladungsfrist hierfür beträgt zwei Wochen. Diese Hauptversammlung ist, unabhängig von der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder, beschlussfähig.

(bisher: Ist eine Hauptversammlung anfänglich nicht beschlussfähig, muss spätestens vier Wochen danach eine neue Hauptversammlung stattfinden. Die Ladungsfrist hierfür per Brief und Fax beträgt zwei Wochen. Diese Hauptversammlung ist, unabhängig von der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder, beschlussfähig.)

Begründung (nicht Teil des Antrags)

Unterstützer

  1. --1HiGHzERr 20:39, 13. Okt. 2012 (CEST)

Du?

Gegner

  1. Du?