SN:Kreisverband/Chemnitz/KVV2012 2/S06

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  • S06 Ergänzung zu §8 / Quorum für Satzungsänderungen
  • Antragsteller: Marko Goschin (auf AT 17.7. von Mark Neis entworfen, Abweichungen sind fett gedruckt)

§ 8 wird um eine neue Ziffer, z. B. 3, erweitert: Satzungsänderungen werden nur dann wirksam, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes, mindestens jedoch 8 Personen, an der Abstimmung teilgenommen haben und mindestens doppelt so viele Ja- wie Nein-Stimmen für die Satzungsänderung abgegeben wurden.