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(Dies ist ein Beispiel, wie ein vollständiges gedrucktes Wahlprogramm nach diesem Konzept aussehen könnte)


Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten

Mit öffentlichen Geldern bezahlte Inhalte wie Produktionen des öffentlichen Rundfunks oder Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung müssen frei und kostenlos öffentlich zugänglich gemacht werden.

Jahr für Jahr investiert die Allgemeinheit viele Milliarden Euro in die Erzeugung und Aufbereitung von Texten, Daten und Medien. Beispiele dafür sind die Ergebnisse der staatlich geförderten Forschung, die Produktionen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und die Erzeugnisse von Kulturbetrieben und Bildungseinrichtungen sowie der öffentlichen Verwaltung. Die Bürger haben zu einem Großteil dieser Inhalte keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang, obwohl sie bereits für deren Herstellung bezahlt haben.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich erwünscht.

Wir sehen die universelle Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Informationen als wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur auf deren Basis neues Wissen entsteht und mit dessen Hilfe der öffentliche Sektor kontrollierbar und optimierbar wird.

In Ausnahmefällen können bestimmte Informationen vorübergehend oder dauerhaft von der Veröffentlichungspflicht befreit werden. Dafür müssen jedoch konkrete, schwerwiegende Gründe (z.B. der Schutz persönlicher Daten oder die Bewahrung sehr wichtiger Geheimnisse) vorliegen. Die Begründung muss in jedem Einzelfall explizit dargelegt und veröffentlicht werden und ist generell anfechtbar.

Im Bereich Wissenschaft wird die Publikation nach dem Open Access Prinzip so schnell wie möglich ein zentrales Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel. Die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten werden nicht mehr daran gehindert, sondern verpflichtet, ihre Produktionen dauerhaft online abrufbar zu machen.

Durch eine Überarbeitung des Informationsfreiheitsgesetzes wollen wir sicherstellen, dass die Rechte der Bürger, öffentliche Informationen zu erhalten, nicht mehr ausgehebelt werden können.

Das Informationsfreiheitsgesetz wird überarbeitet und die Spielräume zur systematischen Umgehung der Informationspflichten beseitigt.

Langfristig sollen solche Informationen in einem öffentlichen Bürgerinformations-Portal bereitgestellt werden.

Langfristig wird ein öffentlich zugängliches Bürgerinformations-Portal geschaffen. Behörden und andere Institutionen werden angewiesen, ihre öffentlichen Daten dort einzustellen bzw. die eigenen Datenbanken an das Portal anzubinden. Das System muss umfangreiche Kategorisierungs-, Such- und Exportfunktionen sowie geeignete Programmierschnittstellen für automatisierte Anfragen bieten.

Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn

Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein.

Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des "Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe" aus unserem Parteiprogramm erfüllt. Es soll:

die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen.

Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen.

Konkrete Modelle sollen von einer Enquete-Kommission erarbeitet werden.

Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.

Die Entscheidung darüber, ob und welches Grundeinkommens-Modell umgesetzt wird, soll in einer Volksabstimmung getroffen werden.

Zeitgleich werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden. Sie sollen den Bürgern ermöglichen, sowohl die in der Enquete-Kommission vorgestellten als auch andere Grundeinkommens-Modelle als Gesetzentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen. Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können.

Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein.

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)

Die Sanktionen bei Hartz IV sind unverzüglich abzuschaffen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII).

Begrenzung der Leiharbeit

Bei der Leiharbeit möchte die Piratenpartei:

  • die Überlassungsdauer auf maximal sechs Monate beschränken
  • einen Lohnzuschlag für die geforderte Flexibilität gegenüber dem Lohn von Festangestellten, die die gleiche Arbeit verrichten, einführen
  • eine Höchstquote von maximal 10% Leiharbeiteranteil an der Belegschaft einführen

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale.

Leiharbeit sollte aus diesem Grund - wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war - begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen.

Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.

Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.