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Diskussion:Positionspapiere/Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II und XII

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Version vom 14. Mai 2012, 01:04 Uhr von imported>Johannesponader
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Für die jetzige Höhe des Regelsatzes ist zu bedenken, dass nicht nur Verbrauch, Unterkunft und Heizung gezahlt werden (laut Positionspapier im Schnitt 709,-€), sondern auch die Versicherungsleistungen wie u.a. Krankenkasse. Kommt man von daher dies mit eingerechnet nicht schon jetzt mit HartzIV im Schnitt auf mehr als die relative Armutsschwelle von 826,-€?? --Lassek 12:01, 13. Mai 2012 (CEST)

Ich ging davon aus, dass Krankenkasse bei der Armutsschwelle extra berechnet ist. Sonst hättest du tatsächlich recht. --Johannesponader 02:04, 14. Mai 2012 (CEST)