Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Programmänderung 016
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Antragstitel
Kennzeichnungspflicht für gemeinnützige Vereine Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle die Forderung eingefügt, daß gemeinnützige Vereine öffentlich gekennzeichnet werden müssen, um Steuerhinterziehung einzudämmen.
Neue Fassung
Als gemeinnützig anerkannte eingetragene Vereine müssen künftig statt der Bezeichnung "Eingetragener Verein" (e.V.) die Bezeichnung "Eingetragener gemeinnütziger Verein" (e.g.V.) tragen, um Steuerhinterziehung durch vorgetäuschte, lediglich gegenüber dem Fiskus behauptete Gemeinnützigkeit einzudämmen.
Antragsbegründung
Mit der Anerkennung eines eingetragenen Vereins als gemeinnützig sind verschiedene steuerliche Vorteile verbunden. Steuerrechtlich liegt die Gemeinnützigkeit aber nicht darin, daß die Arbeit des Vereins einen allgemeinen Nutzen hätte, sondern daß der Verein jedem Bürger, der geeignet ist, das Vereinsziel zu verfolgen, offensteht. Ein Verein, der Bürger, die beitreten wollen, aus anderen als aus sachlich mit dem Vereinsziel verbundenen Gründen ablehnt oder nach der Satzung ablehnen kann, ist steuerrechtlich nicht gemeinnützig. Ein Beispiel einer zulässigen, steuerrechtlich unschädlichen Ablehnung ist etwa das eines Tauchsportvereins, der nur Personen mit ärztlichem Tauglichkeitszeugnis für den Tauchsport aufnimmt. In der Realität werden aber - besonders auch im Hochschulumfeld - häufig Vereine gegründet, die ihre Gemeinnützigkeit nur vortäuschen, um steuerliche Vorteile zu erlangen, die in Wirklichkeit aber geschlossen sind und nur einer kleinen, abgegrenzten Personengruppe offenstehen. Typisches Merkmal ist, daß Aufnahmeanträge häufig ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. In manchen Fällen sind Steuerhinterziehung und Geldwäsche der einzige oder vorrangige Grund für die Vereinsgründung. Ein wichtiges Element dieser Vereine ist, daß es für Außenstehende - etwa Antragsteller - nicht erkennbar ist, daß der Verein gemeinnützig sein soll und man etwa bei verweigertem Beitritt darauf hinweisen oder gegebenfalls Hinweise an die zuständigen Behörden geben kann. Gemeinnützige Vereine sind nicht verpflichtet, dies nach außen darzustellen, und die einzige Behörde, die positive Kenntnis hat, das Finanzamt, unterliegt dem Steuergeheimnis. Damit können Vereine steuerlich als gemeinnützig anerkannt sein, obwohl man es ihnen von außen nicht ansieht und man auch nicht bemerkt, daß sie unrechtmäßig Mitgliedsanträge ablehnen. Transparenz ist hier die geeignete Lösungsstrategie. Man verpflichtet Vereine, mit der Beantragung und Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit statt der Bezeichnung "Eingetragener Verein" (e.V.) die Bezeichnung "Eingetragener gemeinnütziger Verein" (e.g.V.) zu tragen.
Siehe auch § 52 AO
Datum der letzten Änderung
16.11.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Als politische Forderung formulieren. "Die PP strebt an..." "Die PP setzt sich dafür ein, ..." "Die PP fordert, ..." --Seymour 12:09, 12. Jul. 2012 (CEST)
- Keine grundsätzliche Frage, sondern konkrete Forderung, daher nicht Grundsatzprogramm, sondern Wahlprogramm. --Seymour 12:12, 12. Jul. 2012 (CEST)
- Das eine oder andere Wort zum Begründungszusammenhang muss in den Antragstext, denn das Wahlprogramm soll für sich sprechen, ohne dass der Wähler noch groß irgendwas nachschlagen muss. --Seymour 12:12, 12. Jul. 2012 (CEST)
- Gehört m.E. ins Wahprogramm unter Überschrift "Mehr Transparenz". Nick Name 20:12, 5. Aug. 2012 (CEST)
- inhaltlich falsch: auch nicht eingetragene Vereine können Gemeinnützig sein. Die Gemeinnützigkeit bezieht sich nicht auf die Aufnahme von Mitgliedern, sondern auf die öffentliche Förderung z.B. durch öffentliche Veranstaltungen. --Thomas 14:32, 20. Sep. 2012 (CEST)
In Deutschland gibt es etwa 70.000 eingetragene Vereine, die größtenteils als gemeinnützig anerkannt sind und Spenden sammeln dürfen. Bis auf das Finanzamt gibt es in den meisten Bundesländern aber kein Kontrollorgan, das die Spendensammlung der Vereine kontrolliert; und bei den Prüfungen stehen nicht unbedingt die Interessen der Spender im Vordergrund. So kann es dazu kommen, dass Vereine die Spendengelder zweckentfremden. Medien berichten nur bei vereinzelten Skandalen, insbesondere kleinere Vereine werden nicht kritisch betrachtet. Dein Vorschlag bringt gar nichts, viel zu kurz gedacht.
Die staatlichen Kontrollfunktionen müssen wieder eingesetzt werden. Ein Verein muss nachweisen, das er mind. 85% seiner Einnahmen für karitative Zwecke zukommen lässt. So wie es war, bevor CDU.SPD.FDP ihre eigenen und die ihrer Lobbyisten in der Vordergrund stellten (Stiftungen)
Niemand muss mehr nachweisen, was mit dem Geld passiert. Da ist des Pudels Kern!
Ich habe selber eine Karitative Einrichtung (www.promauk.de) und habe mich mit dem Thema lange befasst. Jörg Treftz
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Contra-Argument: ...
Statt noch mehr Regulierungen sollte die gemeinnützige Arbeit der Erwerbsarbeit gleichgesetzt werden. Es ist genug für alle da! Warum immer nur das negative sehen, wenn jemand Bankraub begeht, wird man auch nicht gleich alle Banken abschaffen! Ehrenamtliche Hilfsprojekte sind gleichwertig wie die großen Hilfsoranisationen und sollten genauso staatliche Förderungen erhalten.
Die meisten großen Organisationen benötigen häufig längere Entscheidungswege. Hilfe kommt dann oft erst viel später an, als sie gebraucht wird. Oft blockiert auch Korruption den Zugang der Bedürftigen zur dringend benötigten Hilfe. Doch kleinere Organisationen und Privatpersonen helfen dann direkt vor Ort, ohne größere Umwege. Wenn jedoch einer der Helfer arbeitslos im Sinne des deutschen Gesetzes ist, lässt es das Arbeitsamt nicht zu. Begründung: Erwerbstätigkeit ginge vor. Wie aber wäre es, wenn das Ehrenamt mit Erwerbsarbeit gleichgesetzt wird? Jeder Ehrenamtliche sollte dementsprechend auch vergütet und sozialversichert werden, damit er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
Denn bei einem Ehrenamt handelt es sich sehr oft um ein Engagement für Menschen und Umwelt. Meist „arbeiten“ Ehrenamtliche mindestens genauso viele Stunden die Woche wie ein normaler Angestellter. Kleinere Organisationen sollten zudem einen besseren Zugang zu öffentlichen Fördermitteln bekommen als bisher, damit nicht, wie bisher üblich, mit zweierlei Maß bei den Behörden gemessen wird. So wird vermieden, dass wertvolles Wissen und Können der Bürger durch Arbeitsämtern, Zeitarbeitsfirmen und Billiglohnanbietern vergeudet wird.
23 Millionen Deutsche arbeiten heute schon ehrenamtlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamt
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Birgit Wenzel
- Langstrumpf , 23:33, 14. Juli 2012
- Nick Name 20:10, 5. Aug. 2012 (CEST)
- --Spearmind 14:02, 2. Okt. 2012 (CEST)
- Günter Behrens [(Weselwiesel)]
- ]
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Jörg Treftz sieher meine Begründung oben
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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