Benutzer:Lupino/Zentralisiertes Prüfungssystem

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Der folgende Text ist aus einem Vorschlag, der am 23.04.2012 in der Mailingliste des AK Bildungspolitik Sachsen von mir gepostet wurde, auf Wunsch eines einzelnen Herren herkopiert worden. Er soll als Diskussionsanstoß zu verstehen sein und gibt in keinem Falle eine beschlossene oder zu Ende diskutierte Position der Piratenpartei Deutschland oder eines ihrer Unterverbände wider!--Lupino 21:25, 29. Apr. 2012 (CEST),

Ich möchte folgende Idee zur Diskussion stellen: (NB: kursiv gesetzte Textteile sind als aus der Luft gegriffene Beispiele aufzufassen!)

Vorschlag

Es sollen in regelmäßigen Abständen (e.g. alle halbe Jahre) sachsenweit einheitliche Prüfungen durchgeführt werden. Der konkrete Umfang und die Art der Leistungskontrollen sollen durch ein zu etablierendes und regelmäßig tagendes Gremium aus Lehrern, Schülern, Erziehungswissenschaftlern sowie fachbezogenen Spezialisten erarbeitet werden.

Ausführung

Diese Prüfungen werden in regelmäßigen Abständen und mit wechselnden Aufgaben angeboten. Die Leistungsnachweise sind zum Einen themenspezifisch, zum Anderen nach Schwierigkeitsgrad unterteilt. Jeder Schüler[1] kann frei entscheiden, an welchen Prüfungen er teilnimmt und wann er teilnehmen will. Leistungsnachweise sind Zertifikate (o.ä.), die das Bestehen einer Prüfung nachweisen und weiter- oder berufsausbildenden Einrichtungen als grundlegende Zugangsvoraussetzungen dienen können. Beispielsweise könnte das Bestehen von mindestens fünf schweren Prüfungen (davon obligatorisch drei in festgelegten Fächern, z.B. „Internetkompetenz“, „Quellenkritik“ und „Rechtschreibung/Typographie“) und zehn weiteren mittleren Schwierigkeitsgrades als allgemeine Hochschulzulassung gelten.

Wünschenswert

Im Idealfall sollen in den Prüfungen weniger Faktenwissen als vielmehr (Kern-)Kompetenzen abgefragt werden. Darunter verstehe ich die Fähigkeit, konkrete Probleme zu lösen und die, Faktenwissen quellen-kritisch zu erarbeiten und zu Papier/Monitor zu bringen. Dies soll sich auch in der Art der Prüfungen niederschlagen: Statt mehrstündige Klausuren (siehe schriftliches Abitur) könnten dies Haus- oder Gruppenarbeiten sein, die in einer bestimmten Zeit zu erledigen sind (e.g. „Erörtern Sie die Hintergründe, Ursachen und Zusammenhänge, wie die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen. Schreiben sie einen 30-Seitigen Aufsatz, alleine oder in Gruppenarbeit (Seiten summieren sich entsprechend auf). Sie haben dafür 6 Wochen Zeit. Geben Sie ihre Quellen an…“), Praktika oder schaffende Tätigkeiten („Führen Sie am 31.02.2016 vor der Prüfungskommission ein Experiment durch, mit dem sich die Newtonschen Gesetze belegen lassen. Teilen sie der PK spätestens eine Woche vorher mit, welche Mittel und Materialien sie benötigen werden.“).

Diskussion

Bewusst offen gelassene Punkte

  • Wie der Schüler[1] zum abgefragten Wissen[2] kommen soll (s.u.)
  • Prüfungsmodalitäten (Wer bewertet die Prüfungen? Wie minimiert man den „strenger/laxer Kontrolleur“-Faktor?)
  • Programm-fähige Ausformulierung…


Verhandlungsspielräume

  • Genaue Art und Umfang der Prüfungen, angebotene „Fächer“/Kompetenzbereiche; Es sollte Aufgabe des Gremiums sein, diese zu erarbeiten, diskussionswürdig ist hier, inwieweit die Politik Vorgaben machen kann/soll
  • Periodizität der Prüfungen: Man könnte sie auch vierteljährlich oder jährlich anbieten
  • Besetzung des Prüfungsgremiums, der Anteil der Interessengruppen am Gremium, evtl. Anzahl der Gremien (Eine Kommission pro Fach/Kompetenzbereich oder eine für alles,…)


Motivation

Ziel des Vorschlages ist es, eine Balance herzustellen zwischen der auf dem Bildungsplenum III deutlich gewordenen Forderung nach einer möglichst freien Entfaltung der Schüler[1] auf der einen Seite und dem Anspruch bestimmter Menschen, Leistungen in einem begrenzten Rahmen objektivierbar zu machen, auf der anderen. Wie der Schüler[1] zu Wissen und Kompetenzen kommt, wird explizit nicht an den Vorschlag gekoppelt, ich will offen lassen, ob man an einer Schul- oder Bildungspflicht fest hält, ob man Lehrpläne oder Lernziele präferiert, ob man Home Schooling zulassen will, oder nicht. Dagegen steht der Anspruch, Leistungen objektivierbar zu machen, sei es für die Berufswahl, die Prüfung der Eignung für weiterführende Bildungsangebote, die Freizügigkeit, o.ä.

Der Vorschlag ist als mittelfristige Maßnahme zu verstehen: Zu weitreichend, um von Heute auf Morgen umgesetzt werden zu können, aber nicht so radikal wie eine völlige Abkehr von der Leistungsgesellschaft, die zu aller erst in den hinreichend vielen Köpfen ankommen muss, bevor man sie in politische Maßnahmen packen kann. Ich würde den Vorschlag demnach durchaus als „Realpolitik“ einschätzen.


Anmerkungen

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Schüler ist hier generisch zu verstehen als jemand, der lernt, unabhängig von Geschlecht, Alter, Bildungsstand, usw.
  2. Wissen schließt hier sowohl Faktenwissen als auch „Kompetenzen“ ein. Die konkrete Lesart ist i.o.g. Sinne bewusst offen gelassen

Anmerkungen nach kritischem Beitrag auf #sn_bildung

  • Das mit der 30-Seitigen Hausarbeit in 6 Wochen war. Nur. Ein. Beispiel., wie die Prüfungen im Einzelnen konkret aussehen (Einschl. Art, Inhalt und Umfang), bleibt Sache der einzurichtenden Kommission(en)
  • Es war so gedacht, dass andere Leistungsnachweise (nach und nach) wegfallen, also keine Klassenarbeiten, keine Hausaufgaben, keine Vorträge, nur noch die Zentralen Prüfungen (im Folgenden: ZP).
  • Ergo gleicht sich auch der zusätzliche Aufwand für die Lehrer aus. Statt Klassenarbeiten kontrollieren die nur noch die ZP.
  • Ebenso offen gelassen hatte ich, ob es überhaupt noch „Schulen“ im klassischen Sinne geben muss, oder ob man sie nicht durch ZP-vorbereitende, staatlich unterhaltene Bildungseinrichtungen ersetzt. Dennoch; man könnte auch am bestehenden Schulsystem festhalten und es so umstrukturieren, dass man dort nur noch auf die ZP hinarbeitet, unter Wegfallen aller sonstigen Leistungsnachweise (s.o.), womit allerdings der nächste Punkt etwas problematisch wird:
  • Die Teilnahme an den ZP soll freiwillig sein, man kann also auch erwachsen und klug werden, ohne auch nur einen einzigen Schein zu machen.
  • Die Individualität ergibt sich an Hand der Auswahl der ZP, die ein Schüler* wählt. Die Prüfungen selbst sind aber einheitlich und sollen im Idealfall auch einheitlich und möglichst subjektiv bewertet werden.
  • Wenn jemand, zum Beispiel, nur Scheine in künstlerisch-musischen Fächern hat, dann kann er halt keine TU besuchen (zumindest nicht ohne gesonderte Eignungsprüfung, die aber liegt dann bei der Hochschule), dafür aber wahrscheinlich ein Konservatorium. Wobei den Schüler natürlich nichts davon abhalten soll, „technische“ Scheine im höheren Alter nachzuholen…
  • Zum Thema „Vergleichbarkeit“: In dem System sollen die Schüler nicht als Ganzes verglichen werden (Man könnte sich überlegen, ob ein Satz wie „X ist klüger als Y“ in irgend einer möglichen Welt Sinn ergibt…). Lediglich die Leistung in Bezug auf bestimmte Probleme/Kompetenzen/Begabungen soll vergleichbar sein: Wenn zwei Schüler* beispielsweise jeder einen Schein „Internetkompetenz“ erworben hat, weiß ein Außenstehender, dass beide gleichermaßen in der Lage sind, sich in diesem Internet-Dingens zu Recht zu finden. Völlig unabhängig davon, wo die einzelnen Schüler sonst noch Stärken oder Schwächen ausweisen.