NRW-Web Diskussion:HowTos/Direktkandidat

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Was soll das, daß man diesen Text nicht korrigieren darf?

Der Absatz:

Zu diesen Aufstellungsversammlungen kann nur der Landesvorstand einladen, weil nur der Landesvorstand die notwendigen Mitglieder hat. Denn jeder, der seinen Erstwohnsitz in einem Wahlkreis hat muss zur Aufstellungsversammlung eingeladen werden.

Ist ja wohl etwas mißraten - die Mitglieder des Landesvorstandes. Vorschlag:

Zu Aufstellungsversammlungen können die Vorstände jeweiligen Gebietsgliederungen einladen, in denen der Wahlkreis vollständig liegt. Erforderlich ist der Zugriff auf die entsprechenden Mitgliederdaten, da jeder mit Erstwohnsitz in einem Wahlkreis zur Aufstellungsversammlung eingeladen werden muss. Einladen kann in jedem Fall der Landesvorstand.
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