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HE:Kreisverband Bergstraße/Kreisparteitage/2012.1/Anträge/SÄA002
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Version vom 19. Februar 2013, 04:08 Uhr von imported>Jamasi (Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“)
SÄA002 - Stimmrecht
Betrifft
§11(3)
Antragstext
Der Kreisparteitag möge beschließen §11(3) wie folgt neu zu fassen: "Kreisparteitage werden als Mitgliederparteitage durchgeführt. Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Kreisverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden."
Bisherige Fassung
(3) Kreisparteitage werden als Mitgliederparteitage durchgeführt. Stimmberechtigt sind nur im Kreisverband geführte Mitglieder, soweit sie am Kreisparteitag mit der Beitragszahlung nicht mehr als drei Monate im Rückstand sind. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.
Neue Fassung
(3) Kreisparteitage werden als Mitgliederparteitage durchgeführt. Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Kreisverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden.
Begründung
- Anpassung an die Bundessatzung (§4(4))
- Vermutlich würde die Bundessatzung eh vorgehen. Um Missverständnisse zu vermeiden ist diese Stelle bei uns aber anzupassen.
- LV-Satzung enthält noch die alte Version. Wir würden im Fall einer Streichung also nur eine Unsicherheit durch eine andere ersetzen. Daher die Änderung entsprechend der Bundessatzung.
Antragsteller