BE:LiquidFeedback Themendiskussion/621

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Einfluss der Bürger durch Petitionen und Volksinitiativen

etz: Die Zielsetzung der Initiative begrüße ich sehr. Das traditionelle Instrument der Petition ist in den letzten Jahren durch die Massenpetitionen verändert worden. Damit ist eine Annäherung des Instruments an die Volksinitiative unternommen worden, weil es nutzbare Formen direkter Demokratie auf der Bundesebene nicht gibt.

Dennoch sollte man einen Moment darüber nachdenken, welche unterschiedlichen Ziele Petition und Volksinitiative ihrer geschichtlichen Entwicklung nach haben.

Die klassische Petition

Im Mittelpunkt einer klassischen Petition steht üblicherweise ein individuelles Rechtsproblem. »Eingaben« enthalten meistens eine Beschwerde über unzulängliche Bearbeitung von Anliegen durch die Verwaltung. Diese individuellen Petitionen landen vernünftigerweise im Petitionsausschuss, denn solche Petitionen setzen voraus, dass der übliche Weg von Widerspruch und Beschwerde bis hin zur Klage gegen ein Verwaltungshandeln beschritten wurde und erfolglos blieb. Damit ist zugleich auch der Grund aufgezeigt, warum die meisten Petitionen scheitern. Dennoch ist die Möglichkeit der Petition ein notwendiges Instrument, um konkrete Ungerechtigkeiten im Verwaltungshandeln aufzeigen zu können und eine parlamentarische Beratung über deren Ursachen zu erreichen. Für diese klassischen Petitionen ist das Sammeln von Unterstützung selten sinnvoll oder möglich.

Die Volksinitiative

Demgegenüber hat die Volksinitiative eine andere Motivation und ein anderes Ziel. Volksinitiativen streben als erste Stufe eines Volksgesetzgebungsverfahrens eine Änderung von Gesetzen an. Deshalb zielt eine Volksinitiative auch nicht auf die Beratung im Petitionsausschuss sondern im Plenum und im für die Sache zuständigen Ausschuss des Parlaments.

Die Hemmnisse des Petitionsverfahrens

Das Fehlen von Volksinitiativen auf der Bundesebene führt dazu, dass das Instrument der Petition für angestrebte Gesetzesänderungen eingesetzt wird. Trotz unterschiedlicher Verfahrensweisen zwischen einer Petition und einer Volksinitiative (wenn es das Instrument gibt) sind die Ähnlichkeiten dennoch nicht zu übersehen. Parlamentarisches Handeln zielt ja notwendig auf eine Änderung von Gesetzen oder auf die Korrektur von Verwaltungshandeln.

Im Petitionsverfahren auf der Bundesebene wirkt es sich aber negativ aus, dass Petitionen auf der Basis der zuerst eingereichten Petition zusammengefasst werden, was eben auch die Gefahr einer weniger guten Formulierung der Petition heraufbeschwört. Für eine Volksinitiative wäre im Gegenteil gerade die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Feilens an der Formulierung der Initiative sinnvoll. Um das möglich zu machen, ist eine ensprechende Korrektur der Verfahrensregeln notwendig, um kollaborativ erarbeiteten Volksinitiativen Chance und im Zweifel Vorrang vor Schnellschuss-Initiativen einzelner einzuräumen. Deshalb ist die Anregung 1554 wichtig, reicht aber zugleich nicht aus, um dem Ziel gemeinschaftlich erarbeiteter Intiativen zum Erfolg zu verhelfen.

Auch die Anregung 1553 verdient Aufmerksamkeit. Ich plädiere hier aber zur Zurückhaltung, um das Ziel einer besseren Beteiligungsmöglichkeit nicht schon im Vorfeld durch übermäßige bürokratische Hürden zu konterkarieren. --etz 08:35, 11. Dez. 2011 (CET)