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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 121
Anmerkung: Ich habe mich entscheiden, den Antrag nicht zum aktuellen BPT einzureichen. Davon abgesehen, dass es bereits radikalere Anträge (z.B. https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA018) gibt, deren Ergebnis interessant sein wird, ist hier offenbar noch mehr Vorarbeit nötig. Ich möchte vor einem zukünftigen Parteitag erkunden, inwieweit dieses Nicht-Kernthema ausgebreitet werden soll und Unterstützer finden. -- Fuchsbeuter
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Antragstitel
Finanzpolitik 1: Einkommensteuer Antragsteller
F u c h s b e u t e r Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt, im Parteiprogramm an geeigneter Stelle ein Kapitel"Finanzpolitik/Steuern und Abgaben" einzufügen und in dieses Kapitel folgenden Absatz aufzunehmen.
Neue Fassung
Die Piratenpartei setzt sich für eine einheitliche, leistungsbezogene und transparente Besteuerung aller Einkommen ein. Dabei sollen Steuern für gut verdienende Privatpersonen und Unternehmen in einer Weise an allgemein festzusetzende Größen gebunden werden, dass eine isolierte Besser- oder Schlechterstellung einzelner Gruppen systematisch vermieden wird.
Es ist im Dienste der Transparenz das Anliegen der PIRATEN, dass jeder Steuerpflichtige in der Lage ist, seine eigene steuerliche Belastung selbst zu errechnen und vorgeschlagene Änderungen abzuschätzen. Gestaltungsmöglichkeiten, durch welche die Besteuerung unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen durch diesen beeinflusst werden kann, sind abzubauen. Entsprechend sollen Ausnahmetatbestände im Steuerrecht weitgehend vermieden werden. Nicht mehr angemessene Sonderregelungen wie das Ehegattensplitting werden abgeschafft. Die Ermittlung und Erhebung von Steuern respektiert den Grundsatz der Datensparsamkeit.Antragsbegründung
Das Steuersystem in Deutschland ist zu kompliziert. Einige Experten schätzen, dass die Hälfte der weltweit (!) publizierten Steuerliteratur das deutsche Steuersystem betrifft. Grundsätzlich ist gegen die komplizierte Regelung komplizierter Lebensumstände nichts einzuwenden, wenn im Ergebnis eine ausgewogene und angemessene Besteuerung erreicht wird, die in gleicher Weise anders nicht möglich wäre. Dies muss in Deutschland jedoch als gescheitert angesehen werden. Aus der sicher gut gemeinten Intention, eine Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, ist ein vom Bürger nicht mehr zu überblickendes Steuerchaos geworden. In einem Land, indem selbst einfache Arbeitnehmer die Hilfe von professionellen Steuerberatern in Anspruch nehmen müssen, kann von piratiger Transparenz keine Rede mehr sein. Darüber hinaus kommt es zu zahlreichen Fehlanreizen und Fehlsteuerungen sowie zweifelhaften Steuersubventionen. Wenn ein in einem Ballungsraum beschäftigter Arbeitnehmer beispielsweise den Komfort und die niedrigen Lebenshaltungskosten eines entfernt gelegenen ländlichen Wohnortes in Anspruch nimmt, ist nicht einzusehen, dass der ökologisch fragwürdige Weg zu Arbeit durch steuerliche Erleichterungen in Teilen subventioniert wird. Die Lösung besteht in einem einfachen und nachvollziehbaren Steuersystem unter weitgehender Abschaffung von Ausnahmetatbeständen. Die immense Verringerung von Bürokratie und Kontrollaufwand vermindern die Verwaltungskosten und gehen mit einem weitgehenden Verzicht auf eine Erfassung der Lebensumstände jedes Steuerpflichtigen einher. Eine solche Datensparsamkeit ist grundrechtsschonend und sehr piratig. Eine - für das Parteiprogramm zu umfangreiche – mögliche ausformulierte Lösung für ein geändertes Einkommensteuerrecht befindet sich in einem Vorschlag für ein Positionspapier zur Einkommensteuer (https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsfabrik/Sonstiger_Antrag_047).
Die Anträge stehen in Konkurrenz zu anderen Anträgen und LiquidFeedback-Einträgen. Eine Zusammenstellung der konkurrierenden Anträge wird hier ggf. nachgepflegt oder bei Einreichung des Antrags beigefügt. Vorher möchte ich jedoch ein Meinungsbild einholen. Eine Nutzung von LiquidFeedback ist mir als Neupirat leider noch nicht möglich. Vielleicht ist es für den aktuellen Parteitag auch zu kurzfristig oder ich habe AGs übersehen, denen ich auf die Füße trete. Ich freue mich auf jede Anregung. Zur Unterstützung habe ich ein Piratenpad mit "meinem" Kapitel zur Steuern und Co. unter angelegt. Dies ist wie gesagt der zarte Versuch eines Neupirats. Falls ich irgendwelche vergangenen Diskussionen oder Ergebnisse von Arbeitsgruppen nicht berücksichtigt habe, bitte ich um Nachsicht und Nachricht. Piratenpad
Datum der letzten Änderung
17.01.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- O.k., wenn es Dein Anliegen ist, zu einem wirklich einfachen Einkommensteuersystem zu gelangen, dann hätte ich hier einen Vorschlag für Dich:
- Der Vorschlag zielt in zwei Richtungen, einmal der von Dir offenbar als besonders übel empfundenen Möglichkeit Werbungskosten der unterschiedlichsten Art geltend machen zu können (insbesondere bei Unternehmen, also einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Personen, einerlei ob nat. oder jur. Person) und einmal in die Richtung auf Vermeidung der Notwendigkeit einer Abgabe einer Einkommensteuererklärung überhaupt.
- Letzteres erreichst Du, wenn Du schlicht und ergreifend eine automatische Einkommensteuerverbescheidung auf Basis der Pauchsbeträge anordnest, die gegenwärtig, sehr zum Vorteil des Fiskus, der auf diese Weise Jahr für Jahr bei nicht einkommensteuerpflichtigen Bürgern die zuviel gezahlten Steuern, die sie nur bei Abgabe einer im übrigen leeren Einkommensteuererklärung aufgrund der Pauschbeträge zurückerhalten würden, Milliarden spart.
- Ersteres, also ein absolut einfaches, bar jeglicher Abschreibungen und sonstigen Ausgaben bleibendes Einkommensteuerrecht für Unternehmer erhältst Du, indem Du optional anstelle der Einkommensteuererhebung auf Basis des Einkommensteuergesetzes und des jeweiligen Gewinns die Möglichkeit für Unternehmer eröffnest, eine Abgeltungseinkommensteuer in Höhe von 20% ihres Umsatzes, unabhängig von der Höhe eines evtl. Vorsteuerguthabens, zu zahlen. Jeder Unternehmer könnte sich dann (bei Bindungswirkung für die nächsten 5 Jahre) frei entscheiden, ob er weiter seine Einkommensteuer nach der üblichen Methode zahlt (und dabei die Komplexität des Systems in Kauf nimmt)oder aber monatlich einen Betrag der 20% seiner durch Umsatzsteuervoranmeldung gemeldeten Umsätze (ohne die Abzüge, die dem Vorsteuerabzug entsprechen) entspricht, als Einkommensteuervorauszahlung und am Jahresende, entsprechend der Umsatzsteuererklörung 20% des Umsatzes als Einkommensteuer zahlt. Diese Einkommensteuer wäre eine Abgeltungssteuer. Belastungen durch Ausgaben für Materialeinkäufe, Personal oder Abschreibungen könnten nicht mehr geltend gemacht werden. Einen Grundfreibetrag von 10.000,00 € könntest Du berücksichtigen, müßtest es aber nicht, weil die Form der Erhebung ja optional zur regulären Einkommensteuererhebung ist und daher eine autonome Entscheidung des Steuerpflichtigen darstellt. Diese Steuer wäre wirklich sehr einfach zu erklären, zu berechnen und zu kontrollieren. Sie wäre noch sehr viel einfacher, als Dein Modell, das ich auch nicht wirklich einfacher, wohl aber einfallsreich finde. Was meinst Du?--Miltiades 20:38, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Ich kann dem Vorschlag nicht folgen, 20% des Umsatzes als Steuer sind völlig realitätsfern (vgl. z.B. Margen im Lebensmittelhandel) bzw. das wäre nur eine extreme Anpassung der Umsatzsteuer und hat mit Einkommen nichts zu tun. Du kannst diesen Vorschlag gerne als Extra-Antrag einbringen. Weder mit meinem Vorschlag, noch mit meinen Zielen ist der Vorschlag kompatibel, ich baue weiterhin auf die Gewinnermittlung nach Handelsrecht. Lediglich bei Privatpersonen strebe ich zur Vereinfachung und der Datensparsamkeit wegen eine Änderung an. -- Fuchsbeuter
- ´Tschuldige, aber hast Du Tomaten auf den Augen? Selbstverständlich sind Umsätze oder Erlöse, Einkommen, nur eben das Bruttoeinkommen eines Unternehmers, vor Abzug sämtlicher Ausgaben. Erfassung, Erklärung und Kontrolle sind denkbar einfach und kann jeder, auch Du errechnen. Darüber ist der Vorschlag, ganz im Sinne piratig-freiheitlicher Politik, als Option ausgestaltet. Natürlich können und werden mehr oder weniger viele Unternehmer davon keinen Gebrauch machen, aber die entscheiden sich dann eben freiwillig gegen das absolut einfache, leicht errechenbare Modell zugunsten des komplizierteren, aber gerechteren Steuersystems. Wo ist jetzt Dein Problem, abgesehen davon, daß natürlich die Eitelkeit des Antragstellers verletzt ist, wofür ich Verständnis habe.--Miltiades 04:13, 29. Okt. 2011 (CEST)
- Mein Problem besteht darin, dass es eine Pseudo-Freiheit ist, die niemand in Anspruch nehmen kann. Die Umsatzrendite von wirklich gut laufenden Firmen liegt bei 5%, renditeschwächere Unternehmen erreichen oft nur knapp 2%. Dass es keinerlei Alternative für Unternehmen sein kann, das vier- bis zehnfache ihres Gewinns als Steuer abzuführen, ist selbsterklärend. -- Fuchsbeuter
- Sorry, aber das stimmt nicht! Du gehst mal wieder von börsennotierten Unternehmen aus, aber die, glaub mir, schaffen das schon, mit dem Steuerrecht klarzukommen. Ich hingegen habe die tausenden von kleinen Unternehmern, den selbständigen Kurierfahrer, die selbständige Physiotherapeutin, den selbständigen Buchhalter, den selbständigen Web-Designer, usw. im Blick, die sich gerne die zusätzlichen Ausgaben für einen Steuerberater sparen würden, der Ihnen kurz vor Jahresende sag, sie sollten sich jetzt noch irgend etwas Unsinniges kaufen, nur um Abschreibungspotential zu haben. Da liegt der Schwerpunkt auf der Dienstleistung, bei einem meist sehr geringen Einsatz von Waren und anderen Produktionsmitteln. Für die wäre das bestimmt eine Alternative und eigentlich will, zumindest ich, auch nur denen helfen.--Miltiades 20:31, 30. Okt. 2011 (CET)
- Mein Problem besteht darin, dass es eine Pseudo-Freiheit ist, die niemand in Anspruch nehmen kann. Die Umsatzrendite von wirklich gut laufenden Firmen liegt bei 5%, renditeschwächere Unternehmen erreichen oft nur knapp 2%. Dass es keinerlei Alternative für Unternehmen sein kann, das vier- bis zehnfache ihres Gewinns als Steuer abzuführen, ist selbsterklärend. -- Fuchsbeuter
- ´Tschuldige, aber hast Du Tomaten auf den Augen? Selbstverständlich sind Umsätze oder Erlöse, Einkommen, nur eben das Bruttoeinkommen eines Unternehmers, vor Abzug sämtlicher Ausgaben. Erfassung, Erklärung und Kontrolle sind denkbar einfach und kann jeder, auch Du errechnen. Darüber ist der Vorschlag, ganz im Sinne piratig-freiheitlicher Politik, als Option ausgestaltet. Natürlich können und werden mehr oder weniger viele Unternehmer davon keinen Gebrauch machen, aber die entscheiden sich dann eben freiwillig gegen das absolut einfache, leicht errechenbare Modell zugunsten des komplizierteren, aber gerechteren Steuersystems. Wo ist jetzt Dein Problem, abgesehen davon, daß natürlich die Eitelkeit des Antragstellers verletzt ist, wofür ich Verständnis habe.--Miltiades 04:13, 29. Okt. 2011 (CEST)
- Ich kann dem Vorschlag nicht folgen, 20% des Umsatzes als Steuer sind völlig realitätsfern (vgl. z.B. Margen im Lebensmittelhandel) bzw. das wäre nur eine extreme Anpassung der Umsatzsteuer und hat mit Einkommen nichts zu tun. Du kannst diesen Vorschlag gerne als Extra-Antrag einbringen. Weder mit meinem Vorschlag, noch mit meinen Zielen ist der Vorschlag kompatibel, ich baue weiterhin auf die Gewinnermittlung nach Handelsrecht. Lediglich bei Privatpersonen strebe ich zur Vereinfachung und der Datensparsamkeit wegen eine Änderung an. -- Fuchsbeuter
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- --Miltiades 19:29, 27. Okt. 2011 (CEST)Hi Fuchsbeuter, gut den Antrag von Dir lesen zu können. Ich teile allerdings schon Deinen Ansatz nicht. Du meinst das deutsche Steuerrecht sei zu kompliziert. Kompliziert lasse ich gerade noch gelten, zu kompliziert aber sicher nicht. Das Argument hast Du selbst geliefert. Nur ein möglichst gut ausdifferenziertes Steuersystem kann auch zu einem möglichst gerechten Ergebnis führen. Die Gegenposition, die im Prinzip auf einen Einstufen oder Mehrstufentarif abzielt, meint, es sei am gerechtesten, wenn alle das Gleiche, in Form eines gleich hohen Prozentsatzes vom Einkommen zahlen würden. Ich bin da nicht so sicher.
- Fuchsbeuter: Ich bleibe dabei, dass ein Steuerrecht, in dem ein normaler Bürger nicht in der Lage ist, mit Zettel und Papier auzs seinem Einkommen seine eigene steuerliche Belastung zu bestimmen (ich kann dies nicht!) sehr wohl zu kompliziert ist. Mit Transparenz hat das wenig zu tun. Ich trete mitnichten für eine prozentual gleiche Besteuerung ein. Schau Dir die Beispiele in meiner Auslegung unter https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsfabrik/Sonstiger_Antrag_047 an. Der Geringverdiener zahlt gar nichts, der Einkommensmillionär darf die Hälfte seines Einkommens abgeben. Weitere Differenzierungen oder Umverteilungen sind durch Parameter-Änderungen möglich. Was stört Dich daran?
- --Miltiades 20:44, 27. Okt. 2011 (CEST)Mich stört daran, daß das auch nicht wirklich einfacher ist, zumindest habe ich es auch nicht sofort verstanden. Und, was Deinen Einwand mit Zettel und Papier betrifft, so bin ich doch enttäuscht, weil ein PC mit Internetanschluß laut Deiner Darstellung Grunddaseinsversorgung ist, aber Du Deine Steuern ohne PC berechnen können willst. Ich denke, das Einwerfen einer 10 € DVD und die Eingabe einiger weniger, Dir bekannter Daten, kann man von Dir sicher erwarten. Den Rest macht dann tatsächlich das Programmchen, das übrigens nicht deswegen so billig ist, weil es so schwierig zu schreiben gewesen wäre.
- Fuchsbeuter: Es soll nicht ein Programm als wundersame Black Box eine Besteuerung ausspucken, die Du dann glauben kannst oder nicht. Transparenz bedeutet, dass die Menschen es verstehen. Wenn das bei meinem Vorschlag ein Problem ist, verbessere ihn.
- --Miltiades 21:30, 27. Okt. 2011 (CEST)Sorry, das ist nicht mein Antrag! Da mußt schon Du ran!
- Fuchsbeuter: Es soll nicht ein Programm als wundersame Black Box eine Besteuerung ausspucken, die Du dann glauben kannst oder nicht. Transparenz bedeutet, dass die Menschen es verstehen. Wenn das bei meinem Vorschlag ein Problem ist, verbessere ihn.
- --Miltiades 20:44, 27. Okt. 2011 (CEST)Mich stört daran, daß das auch nicht wirklich einfacher ist, zumindest habe ich es auch nicht sofort verstanden. Und, was Deinen Einwand mit Zettel und Papier betrifft, so bin ich doch enttäuscht, weil ein PC mit Internetanschluß laut Deiner Darstellung Grunddaseinsversorgung ist, aber Du Deine Steuern ohne PC berechnen können willst. Ich denke, das Einwerfen einer 10 € DVD und die Eingabe einiger weniger, Dir bekannter Daten, kann man von Dir sicher erwarten. Den Rest macht dann tatsächlich das Programmchen, das übrigens nicht deswegen so billig ist, weil es so schwierig zu schreiben gewesen wäre.
- Fuchsbeuter: Ich bleibe dabei, dass ein Steuerrecht, in dem ein normaler Bürger nicht in der Lage ist, mit Zettel und Papier auzs seinem Einkommen seine eigene steuerliche Belastung zu bestimmen (ich kann dies nicht!) sehr wohl zu kompliziert ist. Mit Transparenz hat das wenig zu tun. Ich trete mitnichten für eine prozentual gleiche Besteuerung ein. Schau Dir die Beispiele in meiner Auslegung unter https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsfabrik/Sonstiger_Antrag_047 an. Der Geringverdiener zahlt gar nichts, der Einkommensmillionär darf die Hälfte seines Einkommens abgeben. Weitere Differenzierungen oder Umverteilungen sind durch Parameter-Änderungen möglich. Was stört Dich daran?
- --Miltiades 19:32, 27. Okt. 2011 (CEST)Auch die Frage, ob es sich bei der Pendlerpauschale, die Du ja ansprichst und die gerade wieder durch das Bundesverfassungsgericht (!!!) in die Steuergesetze hineingekommen ist, beurteile ich anders, weil Du übersiehst, daß es sonst zu einer vermehrten Landflucht und zu einer Entvölkerung einiger, strukturschwacher Gegenden kommen würde. Wenn es aber Dein Ziel ist künftig nur noch einige Megalopolen in D zu haben, kann ich das nicht unterstützen. Eine andere Art der Gewährung der Pendlerpauschale, als durch eine Einkommensteuererklärung halte ich darüber hinaus ebenfalls für unmöglich, weil sonst quasi jeder diese Pauschale in Anspruch nehmen könnte.
- Fuchsbeuter: Ich sehe dies inhaltlich und rechtlich anders. Durch die Pendlerpauschale bekommt man ja nicht die Fahrtkosten zurück, sondern die Aufwendungen werden steuerlich subventioniert. Davon profitieren vorrangig die, die es sich sowieso leisten können. Eine Landfluchtgefahr sehe ich nicht, denn schon jetzt wäre es ja günstiger, den Weg nicht zu fahren. Im Gegenzug sind in Ballungsgebieten die Lebenshaltungskosten meist höher und auch der Umzug will bezahlt werden. Wäre es anders, würde ich es aber auch nicht als Aufgabe des Staates ansehen, hier Strukturpolitik zu betreiben. Daneben ist Dein Hinweis auf das BVerfG ungeeignet, denn es wurde nicht etwa die Notwendigkeit einer Pendlerpauschale aus der Verfassung abgeleitet, sondern die unbegründete singuläre Ausnahme durch das Werktorprinzip als unzulässig angesehen. Einer grundsätzlichen Reform der Einkommensteuer mit einer Abschaffung des subjektiven Nettoprinzips steht m.E. nichts entgegen.
- --Miltiades 20:44, 27. Okt. 2011 (CEST)Ich glaube das nicht, weiß es aber auch nicht 100%ig. Ich halte es nur auch nicht für zielführend (s. meinen Vorschlag unter Anregungen).
- Fuchsbeuter: Ich sehe dies inhaltlich und rechtlich anders. Durch die Pendlerpauschale bekommt man ja nicht die Fahrtkosten zurück, sondern die Aufwendungen werden steuerlich subventioniert. Davon profitieren vorrangig die, die es sich sowieso leisten können. Eine Landfluchtgefahr sehe ich nicht, denn schon jetzt wäre es ja günstiger, den Weg nicht zu fahren. Im Gegenzug sind in Ballungsgebieten die Lebenshaltungskosten meist höher und auch der Umzug will bezahlt werden. Wäre es anders, würde ich es aber auch nicht als Aufgabe des Staates ansehen, hier Strukturpolitik zu betreiben. Daneben ist Dein Hinweis auf das BVerfG ungeeignet, denn es wurde nicht etwa die Notwendigkeit einer Pendlerpauschale aus der Verfassung abgeleitet, sondern die unbegründete singuläre Ausnahme durch das Werktorprinzip als unzulässig angesehen. Einer grundsätzlichen Reform der Einkommensteuer mit einer Abschaffung des subjektiven Nettoprinzips steht m.E. nichts entgegen.
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Fuchsbeuter: beim eigenen Antrag Ehrensache
- ScumPH 15:33, 1. Nov. 2011 (CET)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Andena Ohne Berücksichtigung der für die Meisten relevanteren Sozialabgaben nicht sinnvoll -- Fuchsbeuter: Sehe ich nicht so, im Gegenteil. In einer so großen Volkswirtschaft wie unserer kann niemand seriös kalkulieren, was geschieht, wenn ich zwei große Systeme radikal verändere oder verschmelze, deshalb eines nach dem anderen, auch wenn eine Reform der Sozialsysteme sinnvoll ist. Aktuell hätte ich mit der Verschmelzung auch Bauchschmerzen, denn es sind gänzlich verschiedene Systeme (Versicherungen vs. Abgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung).
- --Spearmind 22:00, 27. Okt. 2011 (CEST)
- --Miltiades 04:14, 29. Okt. 2011 (CEST)s.o.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
- --Harald59 ich bin auch für eine Vereinfachung. Aber das ist mir immer noch zu kompliziert. Es geht einfacher. Ich weiß, es ist sehr naiv :-) http://www.wahrheit-jetzt.de/html/rettungsidee.html
- Sorry, I feel brainf**ked,eine so schräge Mischung aus Staatsvertrauen bei gleichzeitiger Ablehnung staatlichen Einflusses habe ich noch nie erlebt. Und nochmal sorry, da fehlt neben einer Webdesign-Schulung auch noch ein gehöriges Maß an Staatsbürgerkunde, der Text ist voll von absurdesten Behauptungen. Die Richtlinienkompetenz gilt in der Exekutiven und hat nichts, aber auch wirklich nichts mit Gesetzen zu tun. Und die Kommunen sitzen auch nicht in Länderparlamenten. Zuguterletzt passt da inhaltlich nichts. Bei 10% Pauschalsteuer ist der Staat in einer Weise unterfinanziert, die jegliche Rückzahlung von Schulden ad absurdum führt. Von der mal eben von Steuermitteln getragenen Krankenversicherung wollen wir gar nicht reden. OK, genug gelästert. Zum dritten mal sorry, aber "nicht durchdacht" wäre eine sehr wohlwollende Beschreibung.
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