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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 093

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Version vom 1. November 2011, 22:21 Uhr von imported>Frank Lipke (→‎Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen)
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Antragstitel

Verwertung von Steuer-CDs

Antragsteller

Der Anhalter & Andena

Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Antragstext als Positionspapier beschließen und als Programmpunkt im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 aufnehmen:

Verwertung von Steuer-CDs

Die Piratenpartei begrüßt grundsätzlich jede Aufdeckung und Verfolgung von Steuerhinterziehung sowie anderer Straftaten. Der durch die Steuerhinterziehung erzeugte finanzielle und gesellschaftliche Schaden weckt die grundsätzliche Akzeptanz einer Verwertung von Daten sogenannter Steuer-CDs. Die Piratenpartei erkennt hierbei aber auch eine bestehende Diskrepanz zwischen moralischer und gesellschaftlicher Akzeptanz und dem rechtsstaatlichen Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung an.

Die Piratenpartei unterstützt grundsätzlich den Schutz von Whistleblowern und spricht sich dafür aus, die Überbringer der sogenannten Steuer-CDs als Whistleblower zu verstehen und ihnen Schutz zu gewähren. Die Piratenpartei fordert den Bundestag auf, hier den dringend notwendigen rechtlichen Rahmen zum Schutz von Whistleblowern, insbesondere im Zusammenhang bei Hinweisen auf begangene Straftatan, zu schaffen. Dies umfasst auch die Festlegung der rechtsstaatlichen Grenzen des Whistleblowing und von eventuell in Verbindung hiermit begangenen Straftaten.

Darüber hinaus fordert die Piratenpartei, dass die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, alle vorhandenen rechtsstaatlichen Mittel zur Aufdeckung und Verfolgung von Steuerhinterziehung effizient zu nutzen. Die Ungleichbehandlung von Gehaltsempfängern, denen die Einkommensteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird und den Beziehern anderer Einkommensarten, deren faktische Eigenveranlagung nur sehr ineffizient überprüft werden kann, muss soweit wie möglich beseitigt werden.

Aktuelle Fassung
N.N.
Neue Fassung
Verwertung von Steuer-CDs

Die Piratenpartei begrüßt grundsätzlich jede Aufdeckung und Verfolgung von Steuerhinterziehung sowie anderer Straftaten. Der durch die Steuerhinterziehung erzeugte finanzielle und gesellschaftliche Schaden weckt die grundsätzliche Akzeptanz einer Verwertung von Daten sogenannter Steuer-CDs. Die Piratenpartei erkennt hierbei aber auch eine bestehende Diskrepanz zwischen moralischer und gesellschaftlicher Akzeptanz und dem rechtsstaatlichen Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung an.

Die Piratenpartei unterstützt grundsätzlich den Schutz von Whistleblowern und spricht sich dafür aus, die Überbringer der sogenannten Steuer-CDs als Whistleblower zu verstehen und ihnen Schutz zu gewähren. Die Piratenpartei fordert den Bundestag auf, hier den dringend notwendigen rechtlichen Rahmen zum Schutz von Whistleblowern, insbesondere im Zusammenhang bei Hinweisen auf begangene Straftatan, zu schaffen. Dies umfasst auch die Festlegung der rechtsstaatlichen Grenzen des Whistleblowing und von eventuell in Verbindung hiermit begangenen Straftaten.

Darüber hinaus fordert die Piratenpartei, dass die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, alle vorhandenen rechtsstaatlichen Mittel zur Aufdeckung und Verfolgung von Steuerhinterziehung effizient zu nutzen. Die Ungleichbehandlung von Gehaltsempfängern, denen die Einkommensteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird und den Beziehern anderer Einkommensarten, deren faktische Eigenveranlagung nur sehr ineffizient überprüft werden kann, muss soweit wie möglich beseitigt werden.
Antragsbegründung

Vorneweg:

Dieser Antrag lässt bewusst die Frage eines etwaigen Ankaufs von angebotenen Steuer-CDs außer Betracht, da die Antragsteller sich bewusst sind, dass dieser Teilaspekt der Bezahlung von angebotenen Daten aus durchaus nachvollziehbaren und verständlichen moralischen Gründen und wegen der erforderlichen staatlichen Vorbildfunktion des Staates, nicht selbst zu Straftaten zu animieren, umstritten ist.

Antragsbegründung:

Der vorliegende Antrag beruht auf folgenden Ansatzpunkten:

Eine Steuerhinterziehung ist bereits nach heutiger Rechtslage eine Straftat gemäß §370 AO http://dejure.org/gesetze/AO/370.html , die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe und in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.

Die Steuerbehörden sollen bei begründeten Hinweisen auf eine Straftat Ermittlungen einleiten, unabhängig von der Herkunft der Hinweise auf die begangenen Straftaten.

Die Hinweisgeber auf die begangenen Straftaten, die sich etwaig im Inland oder im Ausland durch das Whistleblowing oder durch die Ermittlung oder Aufdeckung der Tatbestände einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat schuldig machen, sollen vor Strafverfolgung geschützt werden können.

LiquidFeedback
  • N.N.
Piratenpad
  • N.N.
Datum der letzten Änderung

01.11.2011



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Hinweis aus der AG Wirtschaft: Letzten Satz streichen bzw umformulieren. Andena
  • Vorschlag für den letzten Satz: "In diesem Zusammenhang sind auch die gesetzlichen Möglichkeiten zur Herstellung von Steuergerechtigkeit zwischen den Beziehern verschiedener Einkommensarten zu prüfen." Abraham
  • ...

Diskussion

Skysnake 13.12, 22. Okt. 2011 (CEST) Ich sehe es leider auch als absolut notwendig an, dass die so gennanten Steuer-CDs auch weiterhin den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen. Ein Verbot würde den Ermittlungsdruck massiv reduzieren.

Das Problem mit dem Ankauf ist wirklich sehr groß, da hierdurch ein finanzieller Anreiz besteht, diese Daten heraus zu geben. Gleichzeitig begibt sich der Veräußerer auch in eine gewisse Gefahr in finanzielle Schieflage zu geraten. Hier stellt sich die Grunsatzfrage: Hunderte bis tausende von Steuersündern weiterhin den Betrug zu ermöglichen, oder aber einem Einzigen ein nicht vertretbares Entgeld zu überlassen.

Ich spreche mich selbst sogar für den Ankauf aus. Der Ermittlungsdruck steigt einfach massiv an, und der Anreiz zur Herausgabe solcher Daten wächst. Hierdurch eliminiert sich im Optimalfall das Problem des Ankaufs von selbst, da es eben nichts mehr zum Anbieten/Verkaufen gibt.

In meinen Augen wäre es noch SEHR zielführend, wenn entweder hier oder in einem weiteren Antrag, ausgearbeitet würde, dass die Kontrolle der entsprechenden Bürger/Firmen ein gewisses Mindestmaß nicht unterschritten werden darf. Wenn man sich die Maßnahmen in so manchem Amt anschaut, könnte man zu dem Eindruck kommen, das unter dem Deckmantel der Kosteneinsparung bewusst darauf abgezielt wird, das Betrüger nicht erkannt werden. Wenn über Jahre oder gar Jahrzehnte keine Kontrolle bei einzelnen erfolgt, wird doch regelrecht der Betrug herausgefordert.

Pro/Contra-Argument: ...

  • dein Argument
    • dein Gegenargument

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Skysnake 13.12, 22. Okt. 2011 (CEST)
  2. Lars! 21:07, 30. Okt. 2011 (CET) Die Daten düfen jedoch nicht bezahlt werden. Die Daten dürfen keine Informationen enthalten, die in die Privatsphäre von nicht-verdächtigen fallen.
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 20:31, 21. Okt. 2011 (CEST) Hehler sind für mich keine Whistleblower, die muss man deutlich ausklammern, ...neben CDs gibt es noch DVDs, USB Sticks, Speicherkarten uvm.
  2. SocialCapitalist 13.32, 24. Okt. 2011 Ein Staat der Mitarbeiter von Unternehmen mittels Datendiebstahl und erheblichen finanziellen Anreizen zum Spionieren anderer Menschen auffordert ist für mich kein Rechtsstaat. Alleine der Anreiz Millionen für solch eine Daten-CD zu erhalten, schafft ein völlig neues "Geschäftsfeld". Worauf setzen wir das nächste Kopfgeld? Auf Pädophile? Ermittlung von Straftaten obliegt den Behörden in den dafür vorgesehenen Gesetzen. Kopfgelder haben da nichts zu suchen!
  3. --Miltiades 03:21, 29. Okt. 2011 (CEST)Sehe ich genauso wie SocialCapitalist
  4. Frank Lipke
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...