Bundesparteitag 2011.2/Antragskommission/GP001
| Dies ist ein Grundsatzprogrammänderung (offiziell eingereicht) für den Bundesparteitag 2011.2.
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Antragstitel
Staat, Religion und Weltanschauung Antragsteller
Antragstyp
Grundsatzprogrammänderung Antragsgruppe
Staat und Religion Antragstext
Es wird beantragt, im Grundsatzprogramm dieses Thema an geeigneter Stelle einzufügen: "Die Piratenpartei bekennt sich zur Religionsfreiheit und Weltanschauungsfreiheit ebenso wie zur strikten Neutralität gegenüber allen Religionsgesellschaften und weltanschaulichen Vereinigungen. Sie betrachtet das religiöse und weltanschauliche Bekenntnis und dessen Ausübung als individuelles Freiheitsrecht in der Verantwortung des Individuums. Sie ist gegen jede Privilegierung und Diskriminierung von Religionsgesellschaften und weltanschaulichen Vereinigungen und fordert von diesen die Achtung und Befolgung aller im Grundgesetz und anderen Rechtsvorschriften vorgegebenen Regelungen. Die Piratenpartei steht für eine klare Trennung von Staat und Religion im Sinne des Laizismus. Es kann Regelungen zwischen Staat, Religionsgesellschaften und weltanschaulichen Vereinigungen geben, die dann für alle gleichermaßen gelten."
Antragsbegründung
Diese Formulierung bekundet zunächst die Offenheit der Partei zur Religionsfreiheit, betrachtet dann das Religionsbekenntnis als individuelles Freiheitsrecht, nimmt ferner die Religionsgesellschaften in die Pflicht und definiert schliesslich das Verständnis der Partei für eine klare Trennung von Staat und Religion. Ins Grundsatzprogramm sollte eine kurze, prägnante Stellungnahme über eben den Grundsatz "Trennung von Staat und Religion". Das zeigt zuerst eine Richtung auf und lässt dann genügend Spielraum, Details und Umsetzungsvorschläge im jeweiligen Wahlprogramm aufzugreifen. Also:
Mit Laizismus gibt es keinen Staat als Steuereintreiber einer Religionsgesellschaft, kein Unterrichtsfach Religion an öffentlichen Schulen, keine Frage nach dem Bekenntnis im öffentlichen Bereich, keine Soutane, Nonnentracht, Turban oder Kopftuch in öffentlichen Schulen und auch keine Zurschaustellung religiöser Symbole in öffentlichen Räumen. Laizismus schliesst nicht aus, dass es fallweise und wenn angebracht Regelungen zwischen Staat und Religion gibt, die aber dann für alle gelten.
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Datum der letzten Änderung
23.10.2011 |