NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/§ 6

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§ 6

Geschäftsgang

Der regelmäßige Geschäftsgang ist folgender:

a) Eröffnung der Sitzung

b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder

c) Feststellung der Beschlussfähigkeit

d) Feststellung der Tagesordnung; Änderungs- und Ergänzungsanträge hierzu sind sofort zu behandeln

e) Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung

f) Einwohnerfragestunde (in regelmäßigen Abständen)

g) Anfragen

h) die weiteren Punkte der jeweiligen Tagesordnung

i) Schließung der Sitzung