NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Besondere Ausschüsse/(2)

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(2) Neben den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen und den aufgrund besonderer Vorschriften zu bildenden Ausschüssen können der Rat oder der Verwaltungsausschuss bei Bedarf Sonderausschüsse und Beiräte bilden.