NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Besondere Ausschüsse/(1)

< NDS:Wolfsburg‎ | 2011‎ | Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates‎ | Besondere Ausschüsse
Version vom 30. September 2011, 12:55 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(1) Die Zuständigkeit, die Zusammensetzung und das Verfahren der Ausschüsse, die aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen einzusetzen sind, richten sic…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

(1) Die Zuständigkeit, die Zusammensetzung und das Verfahren der Ausschüsse, die aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen einzusetzen sind, richten sich nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Spezialgesetze keine Vorschriften über das Verfahren enthalten, werden die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung sinngemäß angewandt.