NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Persönliches Interesse/(1)
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Version vom 30. September 2011, 12:49 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(1) Ist ein Ratsmitglied an einer Angelegenheit über das allgemeine Maß hinaus persönlich interessiert, so dass er nach § 26 der Niedersächsischen Gemein…“)