NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anwesenheitspflicht/(1)
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Version vom 30. September 2011, 12:48 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(1) Die Mitglieder des Rates sind verpflichtet, an allen Ratssitzungen teilzunehmen, es sei denn, sie haben einen ausreichenden Grund für ihr Fernbleiben. In…“)