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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Teilnahme an den Ortsratssitzungen/(2)

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(2) Die Mitglieder des Rates der Stadt, die sonstigen Beamten auf Zeit und die durch die/den Oberbürgermeister/in bestimmten Verwaltungsangehörigen der Stadt sind berechtigt, an den Sitzungen der Ortsräte teilzunehmen. Sie sind auf ihr Verlangen zum Gegenstand der Beratung zu hören.