NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Sitzungen des Verwaltungsausschusses/(6)

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(6) Es wird in der Regel durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern einer Fraktion ist namentlich oder geheim abzustimmen. Treffen beide Anträge zusammen, dann hat die namentliche Abstimmung den Vorrang.