NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Einberufung und Teilnahme an den Sitzungen/(5)
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Version vom 30. September 2011, 12:28 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(5) Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses haben an allen Sitzungen des Verwaltungsausschusses teilzunehmen. Ist ein dem Rat angehörendes Mitglied des Ver…“)