NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Verfahren in den Sitzungen/(2)

< NDS:Wolfsburg‎ | 2011‎ | Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates‎ | Verfahren in den Sitzungen
Version vom 30. September 2011, 12:20 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(2) Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Ausschussmitglieder anwesend ist.====“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

(2) Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Ausschussmitglieder anwesend ist.