NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Teilnahme an den Ausschusssitzungen/(5)

< NDS:Wolfsburg‎ | 2011‎ | Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates‎ | Teilnahme an den Ausschusssitzungen
Version vom 30. September 2011, 12:20 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(5) In allen Ausschusssitzungen hat die/der Oberbürgermeister/in oder ein/eine von ihm/ihr beauftragter Angehöriger/beauftragte Angehörige der Verwaltung t…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

(5) In allen Ausschusssitzungen hat die/der Oberbürgermeister/in oder ein/eine von ihm/ihr beauftragter Angehöriger/beauftragte Angehörige der Verwaltung teilzunehmen. Der/die Beauftragte hat allgemein die Rechte und Pflichten wahrzunehmen, die die/der Oberbürgermeister/in in den Ratssitzungen hat.