NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Teilnahme an den Ausschusssitzungen/(2)
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Version vom 30. September 2011, 12:18 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(2) Die Vertretung eines Ratsmitgliedes, das an der Teilnahme an Ausschusssitzungen verhindert ist, denen es als Mitglied angehört, regeln die Fraktionen ode…“)