NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Mitglieder/(2)

< NDS:Wolfsburg‎ | 2011‎ | Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates‎ | Mitglieder
Version vom 30. September 2011, 12:12 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(2) Zu jedem der Ratsausschüsse werden zusätzlich zu den Ratsmitgliedern grundsätzlich 5, im Ausschuss für Bürgerdienste, Umweltschutz und Feuerwehren 3,…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

(2) Zu jedem der Ratsausschüsse werden zusätzlich zu den Ratsmitgliedern grundsätzlich 5, im Ausschuss für Bürgerdienste, Umweltschutz und Feuerwehren 3, möglichst fachkundige, Personen, die jedoch nicht Bedienstete der Stadt sein dürfen, gemäß § 51 Abs. 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung berufen.