NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Vorsitzende/(1)

< NDS:Wolfsburg‎ | 2011‎ | Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates‎ | Vorsitzende
Version vom 30. September 2011, 12:11 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(1) Die Fraktionen oder Gruppen bestimmen die Vorsitzenden der Ausschüsse aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder gemäß § 51 Abs. …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

(1) Die Fraktionen oder Gruppen bestimmen die Vorsitzenden der Ausschüsse aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder gemäß § 51 Abs. 8 der Nds. Gemeindeordnung im Zugreifverfahren.