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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abgrenzung der Zuständigkeiten/(13)
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Version vom 30. September 2011, 12:10 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====13. Umlegungsausschuss==== Umlegung von Grundstücken zur zweckmäßigeren Gestaltung im Rahmen der Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete. Die B…“)
13. Umlegungsausschuss
Umlegung von Grundstücken zur zweckmäßigeren Gestaltung im Rahmen der Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete. Die Bildung, Zusammensetzung und Aufgabenstellung ergibt sich aus besonderen gesetzlichen Vorschriften (§§ 45 79 BauGB i. V. m. Nds. DurchführungsVO zum BauGB), so dass die folgenden Vorschriften auf den Umlegungsausschuss keine Anwendung finden.